Die richtige Gehaltsvorstellung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Berufsanfänger oder Jobwechsler müssen sich spätestens im Vorstellungsgespräch mit der Frage nach der Gehaltsvorstellung auseinandersetzen. Nicht selten entscheidet sie über Erfolg oder Misserfolg bei der Jobsuche.

Da über das Thema Gehalt oder Lohn im Privaten nur ungerne gesprochen wird, gibt es wenige direkte Quellen, die Aufschluss darüber geben, welcher Lohn für eine Position angemessen ist.

Daher gilt es für alle Jobsuchenden, sich rechtzeitig und ausführlich über die zu besetzende Stelle und das branchenübliche Gehalt zu informieren - dann klappt es auch mit der Gehaltsvorstellung.

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Wie formuliert man die Gehaltsvorstellung richtig?

Möchte das ausschreibende Unternehmen, dass die Gehaltsvorstellung bereits im Bewerbungsschreiben angegeben wird, können Bewerber diese konkret formulieren oder eine Gehaltsspanne nennen. Dabei gibt die untere Grenze das Gehalt an, wie viel man mindestens verdienen möchte. Für die obere Grenze können 10-15% auf den Mindestverdienst aufgrerechnet werden.

Es empfiehlt sich außerdem, sich bei der Gehaltsvorstellung auf das Jahresbruttogehalt zu beziehen. Unklarheiten, wie einem zwölften oder dreizehnten Monatsgehalt, wird damit vorgebeugt.

Am Ende des Anschreibens kann die Gehaltsvorstellung zum Beispiel wie folgt formuliert werden:

Meine Gehaltsvorstellung liegt bei etwa ... Euro p.a.."
Mein Gehaltswunsch liegt im Bereich ... Euro p.a..
Ich strebe ein Jahresbruttogehalt von ... Euro an.
Ich stelle mir ein jährliches Bruttogehalt von ... Euro bis ... Euro vor.

Wo gibt es Informationen zu einer angemessenen Gehaltsvorstellung?

Wer zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, muss im Laufe des Gespräches mit der Frage nach dem Wunschgehalt rechnen. Daher ist es von Vorteil, im Vorfeld so viel wie möglich über das Unternehmen und die zu besetzende Position zu erfahren.

Dabei ist das Internet, wie so oft, eine gute Wahl für die Recherche. Hier lassen sich nicht nur viele Informationen zum Unternehmen finden, sondern auch Wissenswertes zu Durchschnittsgehältern, Tarifverträgen oder Gehaltsstrukturen der Branche.

In unserer Rubrik Gehaltsdaten finden Sie zu mehr als 800 Berufen Informationen zu den durchschnittlichen Gehältern und Rahmenbedingungen.
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Zusätzlich dazu werden in vielen Fach- und Wirtschaftsmagazinen in regelmäßigen Abständen aktualisierte Gehaltstabellen veröffentlicht. Neben diesen Informationen zählt bei der Ermittlung der Gehaltsvorstellung auch die Größe des Unternehmens, seine Wirtschaftlichkeit und die Region, in der die Position zu besetzen ist.

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Die Qualifikation bei der Gehaltsvorstellung berücksichtigen

Die Einschätzung der eigenen Person und der fachspezifischen Fähigkeiten fällt besonders Berufsanfängern schwer.

Schließlich mangelt es ihnen an den nötigen Erfahrungen. Das Resultat ist oftmals ein zu niedrig angesetztes Gehalt.

Damit das nicht passiert, sollte vor allem die Qualifikation im Vordergrund stehen. Ein guter Studienabschluss, Weiterbildungen oder besondere Fähigkeiten wie

  • IT - Kenntnisse,
  • Fremdsprachen oder
  • besondere Spezialisierungen

sollten hervorgehoben und bei der Gehaltsvorstellung berücksichtigt werden.

Zusätzliche Gehaltsbestandteile erhöhen das Gehalt

Bei der Formulierung der Gehaltsvorstellung spielen aber nicht nur reine Zahlen eine Rolle. Viele Unternehmen gehen mittlerweile dazu über, ihren Mitarbeitern einen niedrigeren Lohn zu zahlen.

Als Ausgleich dazu werden zusätzliche Gehaltsbestandteile wie:

  • betriebliche Altersvorsorge
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Mitarbeiterrabatte
  • Gutscheine
  • Provisionen
  • Mitarbeiteraktien
  • oder ähnliches

gewährt. Alle diese Faktoren sollten bei der Gehaltsvorstellung berücksichtigt werden.

  • Einen Überblick über die häufigsten Benefits in den einzelnen Berufen erhalten Sie ebenfalls in unserer Rubrik Gehaltsdaten.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium für Familien, Frauen, Senioren und Jugend: Lohngerechtigkeit
  2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsrecht
  3. Bundesministerium der Justiz: Mindestlohngesetz

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