Anhebung der Midijob-Grenzen 2023

Die Verdienstgrenzen im Midijob-Bereich wurden ab dem 01. Januar 2023 deutlich erweitert.

Davon profitieren alle diejenigen Berufstätigen, die einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis nachgehen und auch in Vollzeit nicht mehr als 2.000 Euro verdienen.

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Was ist ein Midijob?

Der Midijob ist im Gegensatz zum Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Das Besondere daran ist, dass es bestimmte Verdienstgrenzen gibt, die eine Beschäftigung als einen Midijob charakterisieren.

Zudem bieten diese Verdienstgrenze attraktive Steuervorteile für Arbeitnehmer.

Seit dem 1. Januar 2023 gelten folgende Verdienstgrenzen für Midi-Jobs: 520,01 Euro - 2000,00 Euro.

Die Midijobs wurden 2003 im Zuge der sogenannten "Hartz-4-Reformen" eingeführt mit dem Ziel, mehr Arbeitnehmer*innen aus den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs) in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen, ohne diese dabei mit den vollen Sozialabgaben zu belasten.

Dabei ist es nicht relevant, ob man einer Teilzeit- oder einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht. Wer täglich nicht mehr als 8 Stunden arbeitet und die Verdienstobergrenze von 2.000 Euro nicht überschreitet, profitiert von den steuerlichen Vorteilen eines Midijiobs.

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Vorteile für Arbeitnehmer

Midijobs bieten für Arbeitnehmer viele Vorteile. Fünf besonders wichtige haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

  1. Rentenversicherung: Als Arbeitnehmer mit einem Midijob kann man einer Teilzeittätigkeit nachgehen und trotzdem mehr für seine Rente einzahlen, als es mit einem Minijob möglich wäre. Es werden zwar geringere Beiträge abgeführt, es gilt aber der volle Rentenanspruch.
  2. Krankenversicherung: Ähnliches gilt bei der Krankenversicherung. Trotz geringerer Beiträge erhält man die vollen Leistungen und hat bei längeren Erkrankungen ebenso wie regulär Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte Anspruch auf Krankengeld und Lohnfortzahlung.
  3. Arbeitslosenversicherung: Auch im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung hat der Midijob gegenüber dem Minijob klare Vorteile. Denn wer einem Midijob nachgeht, kann auch hier Ansprüche geltend machen: Wer mindestens 12 Monate lang einer Midijob-Tätigkeit nachgegangen ist, erhält in Bedarfsfall 12 Monate Arbeitslosengeld in Höhe von 60 Prozent des Durchschnittsnettoverdienst der letzten 12 Monate. Beschäftigte mit Kindern erhalten 67 Prozent.
  4. Die Höhe der Sozialabgaben sind auch innerhalb der Verdienstgrenzen gestaffelt. Vereinfacht gesagt: Wessen Einkommen im unteren Bereich der Verdienstgrenze liegt zahlt weniger Sozialabgaben als der, dessen Verdienst nah an der Obergrenze liegt.
  5. Wer einem Midijob nachgeht und in einer der Steuerklassen 1 bis 4 gemeldet ist, zahlt keine Lohnsteuer.

Übersicht der Verdienstgrenzen seit 2003

  • 2003 bis 2013: 400,01 bis 800 Euro
  • 2013 bis 30. Juni 2019: 450,01 bis 850 Euro
    1. Juli 2019 bis 30. September 2022: 450,01 bis 1.300 Euro
    1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022: 520,01 bis 1.600 Euro
  • Seit 01. Januar 2023: 520,01 bis 2.00 Euro

Einzelnachweise und Quellen


  1. Deutsche Rentenversicherung: Minijob - Midijob
  2. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

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Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.