Die Abgabefristen für die Steuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle Deutschen sind in regelmäßigen Abständen dazu verpflichtet, ihre Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Dabei ist jedoch die Abgabefrist im Auge zu behalten. Wird diese nicht eingehalten, kann das Finanzamt Strafzahlungen verhängen. Allerdings kann man um eine Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung bitten.

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Die Abgabefrist für die Steuererklärung

Für die meisten Deutschen ist der 31. Mai der entscheidende Stichtag. Besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, so endet die Abgabefrist an diesem Tag.

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Es reicht allerdings, wenn der Poststempel exakt dieses Datum trägt oder die Dokumente über das ELSTER-System bis zu diesem Tag übermittelt worden sind.

Landwirte müssen ihre Einkommensteuererklärung aufgrund des veränderten Wirtschaftsjahres bis zum 30. September abgeben.

Verändern Steuerberater oder Lohnsteuervereine die Frist?

Lässt man sich jedoch bei der Erstellung der Steuererklärung vom Steuerberater oder von einem Lohnsteuerverein helfen, gewährt das Finanzamt automatisch eine Fristverlängerung. Die Abgabefrist wird auf den 31. Dezember bzw. auf den 31. März bei Landwirten geschoben.

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Wie ist die Frist bei einer freiwilligen Abgabe der Steuererklärung?

Bis einschließlich 2007 betrug die Frist bei einer freiwilligen Abgabe zwei Jahre. Dies hat sich durch den Wegfall der Regelung verändert. Gibt man die Einkommensteuererklärung freiwillig ab, gilt die allgemeine Festsetzungsfrist. Diese beträgt vier Jahre.

Zur Abgabe verpflichtet

  • Frist: 31. Mai bzw. 30. September (Landwirte)
  • Verlängerungsmöglichkeit: Bis maximal 31. Dezember bzw. 31. März (Landwirte)

Nicht zur Abgabe verpflichtet

  • Frist: Vier Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraum
  • Verlängerungsmöglichkeit: Keine

Wie kann man eine Fristverlängerung beantragen?

Erkennt man, dass man die Frist nicht halten kann, so hat man die Möglichkeit, eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu erbitten. Diese kann formlos per Telefon, Fax oder Brief beim Amt erbeten werden.

Wichtig sind dabei allerdings ein paar Angaben:

  • Die eigenen Steuerdaten
  • Eine Begründung
  • Ein Terminvorschlag (optimal innerhalb von vier bis acht Wochen)

Was passiert, wenn man die Frist versäumt?

Verpasst man die eigene Abgabefrist bei einer freiwilligen Steuererklärung, so hat dies keine Konsequenzen. Man kann allerdings die Erklärung nicht mehr nachträglich einreichen, um eine Rückzahlung zu erreichen.

War man zur Abgabe verpflichtet, wird man vom Finanzamt erst gemahnt und erhält vom Amt einen neuen Termin. Hält man diesen auch nicht, so schätzt das Amt das Einkommen (zu Ungunsten des Steuerpflichtigen) und setzt den Bescheid fest. Hinzu kommt ein Verspätungszuschlag in Höhe von pro Monat einem Prozent der fälligen Steuersumme.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Online Finanzamt: ElsterFormular zum Download
  2. Bundesministerium der Justiz: Festsetzungsfrist (AO § 169)

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