Steuererklärung korrigieren

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Nach Abgabe der Einkommensteuererklärung können fehlerhafte oder nicht korrekte Angaben nachträglich behoben werden. Dabei ist wichtig zu unterscheiden, ob die Steuererklärung vor oder nach dem Bescheid korrigiert wird oder, ob der Bescheid bereits rechtskräftig ist. Für alle Varianten gibt es eine Vorgehensweise.

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Steuererklärung korrigieren vor Bescheid

Solange noch kein Bescheid vom Finanzamt eingetroffen ist, ist eine Korrektur an der eigenen Steuererklärung unkompliziert.
Der einfachste Fall liegt vor, wenn die Einkommensteuererklärung mit Hilfe von ELSTER online eingereicht wurde. Fällt im Nachhinein auf, dass sich ein Fehler eingeschlichen hat, genügt es, sich im Onlineportal einzuloggen und die entsprechenden Korrekturen vorzunehmen.

Wurde die Steuererklärung postalisch beim Finanzamt eingereicht, sollte ein Sachbearbeiter kontaktiert und über die inkorrekten Angaben informiert werden.

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Steuererklärung korrigieren nach Bescheid

Der Steuerbescheid gilt ab dem dritten Tag nach der Postaufgabe als zugestellt. Man hat von da an exakt einen Monat Zeit, begründeten Einspruch beim zuständigen Finanzamt gegen diesen einzulegen. Die genannte Frist gilt ebenfalls für das Finanzamt selbst, wenn es fehlerhafte Angaben korrigieren möchten.

  • Der Bescheid gilt ab dem 15.Juni - dann läuft die Frist bis zum 15. Juli. Es sei denn, es handelt sich sich bei diesem Tag um einen Samstag, einen Sonntag oder einen Feiertag. Dann läuft die Frist am darauffolgenden Werktag aus.

Der Einspruch des Steuerpflichtigen muss schriftlich bei der Behörde ergehen und enthält als Begründung die gemachten Fehler in der Einkommensteuererklärung, die einer Korrektur unterzogen werden sollen.

Der Bescheid gilt als rechtskräftig, sobald die Frist verstrichen ist und weder der Steuerpflichtige noch das Finanzamt einen Einspruch dagegen erhoben haben.

Steuererklärung korrigieren nach rechtskräftigem Bescheid

Hat man die Einspruchsfrist verpasst, wird es schwierig, noch erfolgreich Einspruch einzulegen. Es besteht die Möglichkeit, gerichtlich gegen den Bescheid vorzugehen, um so eine Korrektur der Steuererklärung zu erreichen. Hierfür hat man vier Jahre nach Abgabe der Erklärung Zeit.

  • Falls es sich um offensichtliche Fehler handelt (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten), können diese jederzeit berichtigt werden.

Wenn dem Sachbearbeiter ganz offensichtlich falsche Angaben hätten auffallen müssen, können diese auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch beseitigt werden. Es ist deshalb immer einen Versuch wert, sich zuerst mit einem Schreiben an das Amt zu wenden und unter Hinweis auf einen solchen offenbaren Fehler um eine Korrektur der Einkommensteuererklärung und damit auch des Steuerbescheids zu bitten.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Fehlerhafte Steuererklärung: Fehler nachträglich korrigieren?
  2. Bundesfinanzministerium der Justiz: § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
  3. Bundesministerium der Justiz: § 129 Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass eines Verwaltungsakts

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