Es kann jedem passieren, dass man einmal seine Steuern nicht bezahlen kann. Doch so schlimm ist das gar nicht. Denn es gibt die Möglichkeit, einen Stundungsantrag beim Finanzamt zu stellen.
Wird ihm stattgegeben, so wird die Steuerschuld gestundet. Dabei ist zu beachten, dass keine rückwärtige Stundung möglich ist. Deshalb sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden, am besten zusammen mit der Steuererklärung.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist ein Stundungsantrag beim Finanzamt?
Mit einem Stundungsantrag beim Finanzamt wird die Zahlung der Steuern gestundet. Oft fallen dabei Zinsen an. Deswegen sollte ein Antrag nur dann gestellt werden, wenn tatsächlich nicht gezahlt werden kann. Allerdings gibt es auch den Fall, dass keine Zinsen gezahlt werden müssen.
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Wie stellt man einen Stundungsantrag beim Finanzamt?
Das Anschreiben sollte nach Möglichkeit maschinell aufgesetzt werden. Es enthält die Adresse des Finanzamts, die eigene Adresse, die Steuernummer und die Steuer-Identifikationsnummer und die eigene Unterschrift. Daneben sind Telefonnummer, Ort und Datum erforderlich.
Im Text müssen die Gründe für die Stundung erwähnt werden. Empfehlenswert ist, diese möglichst ausführlich zu erläutern. Des Weiteren kann als Anhang ein Tilgungsplan beigelegt werden, sofern man die Steuerschuld in Raten zahlen möchte.
Der Stundungsantrag muss vor dem Eintreffen des Steuerbescheids gestellt werden. Das Finanzamt erlaubt keine rückwirkende Stundung.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Stundung (AO § 222) →
- Bundesministerium der Justiz: Stundungszinsen (AO § 234) →
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