Sicherheit an Land und im Wasser mit einer Bootsversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer ein Boot für die hohe See oder ein kleineres Modell für Binnengewässer besitzt, sollte eine Bootsversicherung in Betracht ziehen, denn auf dem Wasser oder auf dem Weg dorthin können Unfälle passieren und Schäden entstehen.

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Verschiedene Arten von Bootsversicherungen

Ähnlich wie man es vom Auto kennt, gibt es auch die Bootsversicherung in verschiedenen Ausführungen. Im Folgenden sind die Wichtigsten aufgelistet:

  • Bootshaftpflichtversicherung: Einmal nicht aufgepasst und schon muss für den Schaden an anderen Booten oder der Hafenanlage aufgekommen werden. Hier schützt die spezielle Haftpflichtversicherung für Boote.
  • Bootskasko und Bootsvollkasko: Wie schon vom Auto bekannt, wirkt auch hier der entsprechende Versicherungsschutz. Was genau abgedeckt ist, kann sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.
  • Bootstrailerversicherung: Diese gibt es ebenfalls als Kasko oder als Vollkasko Variante. Denn das Boot muss ja erst einmal das Wasser erreichen.
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Bootsversicherung für die Insassen

Wichtiger als das Boot und die Bootsversicherung sind die Insassen. Daher sollte auch über ergänzende Versicherungen nachgedacht werden:

  • Bootsfahrerunfallschutz: Schützt bei Unfällen und deren Folgen für den Fahrer des Bootes.
  • Sportboot Insassenunfallversicherung: Sportboote sind nicht ungefährlich. Ein Fahrfehler kann schnell dazu führen, dass man für die Gesundheitsschäden seiner Passagiere verantwortlich ist. Hier hilft diese Versicherung.
  • Wassersport Rechtsschutzversicherung: Die Rechtsschutzversicherung für Wassersportler. Wenn die Schuldfrage eines Schadens nicht geklärt ist, kommt sie für Anwaltskosten auf.

Eine Überversicherung sollte vermieden werden. Ein kleines Ausflugsboot ist kein Sportboot, dessen Insassen entsprechend versichert sein müssten. Interessenten sollten sich zum Thema Bootsversicherung individuell von Fachleuten beraten lassen.


Einzelsnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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