Diebstahlversicherung schützt das Eigentum

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Um sich im Falle eines Diebstahls nicht auch noch um die Kosten sorgen zu müssen, ersetzt eine Diebstahlversicherung Wertverluste, die durch einen Diebstahl entstanden sind.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Unterscheidung
  2. Auszahlung

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Unterscheidung zwischen Diebstahlversicherung und Einbruchdiebstahlversicherung

Wichtig ist, zwischen einer Diebstahlversicherung und einer Einbruchdiebstahlversicherung zu unterscheiden, obwohl im Alltag häufig beides für die gleiche Versicherung gehalten wird. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:

Diebstahlversicherung:

  • Es werden einzelne Gegenstände versichert.
  • Die Art des Diebstahls ist irrelevant.
  • Es wird nur der Wert der versichterten Gegenstände/ des versicherten Gegenstandes ersetzt.

Einbruchdiebstahversicherung:

  • Es werden Verluste durch Einbrüche versichert, anstelle von bestimmten Dingen.
  • Nur Wertverluste durch Einbrüche werden ersetzt. Ein Einbruch setzt in der Regel ein gewaltsames Eindringen des Täters in eine Wohnung oder Ähnliches voraus.
  • Sämtliche durch den Einbruch entstandene Wertverluste (also zum Beispiel auch eine kaputte Wohnungstür etc.) werden ersetzt.
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Voraussetzungen für eine Auszahlung

Es gilt verschiedene Anforderungen zu erfüllen, damit man im Ernstfall den Schaden von der Versicherung ersetzt bekommt.

Beim Kauf teuerer Gegenstände sollten immer die Rechnungen, Belege, Garantiescheine und Ähnliches aufbewahrt werden. Wenn eine Versicherung abgeschlossen wird, sind sie unabdingbar. Beim Abschluss der Versicherung sollte darauf geachtet werden, ob im Ernstfall der Neu- oder der Zeitwert ersetzt wird. Letzterer sinkt jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz.

Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt und bei der Versicherung gemeldet werden. Dabei ist es wichtig, dass genaue Informationen über den entwendeten Gegenstand (Marke, Farbe, etc.) mitgeteilt werden. Ein möglichst aktuelles Foto ist hilfreich und sollte deshalb unbedingt bei den restlichen Unterlagen aufbewahrt werden.

Selbstverständlich muss man selbst, wenn möglich, bei der Schadensminderung oder bei der Wiederbeschaffung mithelfen. Das heißt, dass man es der Polizei mitteilen muss, wenn man zum Beispiel jemanden als Dieb in Verdacht hat.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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