Der Begriff der Dynamik im Versicherungsrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter dem Begriff der Dynamik (manchmal wird auch die Bezeichnung dynamische Erhöhung verwendet) verstehen Versicherungsexperten eine regelmäßige (in der Regel einmal jährlich vorgenommene), vertraglich vereinbarte Anhebung der Beiträge und Leistungen im Rahmen eines bestehenden Versicherungsvertrages.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Zielsetzung
  2. Formen
  3. Höhe

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Intention und Ziel der Dynamik

Diese Vorgehensweise der Anhebung von Beiträgen und/oder Leistungen wurde von den Versicherungsgesellschaften eingeführt, weil sie ein für beide Vertragspartner vorteilhafte Vereinfachung darstellt.

Dieser ergibt sich daraus, dass es überflüssig ist, anstehende Anpassungen bezüglich eines bestehenden Vertrages ständig neu zwischen Versicherer und Versichertem zu verhandeln und zu vereinbaren.

Das Hauptziel einer vereinbarten Dynamik besteht darin, eine unkomplizierte Anpassung der vertraglichen Leistungen an vermutete Bedarfsänderungen innerhalb der Vertragslaufzeit vornehmen zu können.

Die dynamische Erhöhung kann dabei vereinbarungsgemäß auf zwei unterschiedlichen Wegen vorgenommen werden:

  1. mithilfe eines festen Faktors
  2. durch die Verwendung eines speziellen Index (dieser entspricht der vermuteten Änderung beim Bedarf)
  • Es gibt zudem zwei verschiedene Umfänge, in denen die Dynamik bzw. dynamische Erhöhung vorgenommen werden kann, entweder als teil- oder Volldynamik. Bei der Volldynamik wird die Gesamtversicherungsleistung (also die Versicherungssumme) oder der Gesamtbeitrag (also die Versicherungsprämie) des Vertrages erhöht. Im Rahmen einer Teildynamik erhöht die Versicherung lediglich die Beiträge für bestimmte Teilleistungen oder die Teilleistungen selbst. Sie kann z. B. nur auf die Leistung im Todes- oder die im Erlebensfall beschränkt sein.
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Welche Formen von Dynamik gibt es?

Im Bereich der Dynamik oder dynamischen Erhöhung gibt es zwei unterschiedliche Formen, entweder die Beitragsdynamik oder aber die Leistungsdynamik.

Das bedeutet, dass eine Versicherungssumme von 200.000 Euro (die versicherte Leistung) auf 210.000 Euro erhöht wird, wenn eine Dynamik von 5 Prozent vereinbart wurde. Die Beitragsdynamik liegt in den meisten Fällen höher, als die Leistungsdynamik.

Wurde eine Beitragsdynamik von 10 Prozent festgelegt, wird ein Beitrag von 200 Euro auf 220 Euro erhöht. Die Leistungsdynamik ist hingegen fast immer niedriger angesetzt.

Höhe der Dynamik ist frei verhandelbar

Durch die Vertragsfreiheit kann die Dynamik zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer völlig frei verhandelt werden. Daher lohnt es sich, verschiedene Versicherer zu kontaktieren und sich vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages durch entsprechende Gespräche kundig zu machen, welcher Versicherer die besten Konditionen in diesem Bereich bietet.

Wird die Dynamik als Vertragsbestandteil angeboten, ist es dem Versicherten oft auch noch möglich, diese Zusatzvereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt in den Vertrag aufnehmen zu lassen. In diesen Fällen steht aber meist eine Risikoprüfung an.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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