Insassenversicherung als Zusatzversicherung bei Autounfällen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Insassenversicherung deckt Schäden im Falle eines Autounfalls ab. Sie ist eine gute Zusatzversicherung zur Haftpflichtversicherung und zur Kfz-Versicherung.

Das gilt gerade für den Fall, wenn die Schuldfrage bei einem Unfall ungeklärt ist. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung nicht die Kosten. Da ist es gut, eine Insassenversicherung zu haben, die für die mitunter enormen Schäden aufkommt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Versicherungsarten
  2. Prämie

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Wie sieht die Insassenversicherung aus?

Es gibt zwei Arten der Insassenversicherung.

Beim Pauschalsystem wird mit der Versicherung eine bestimmte Schadenssumme vereinbart. Damit sind dann alle Insassen, die sich zum Unfallzeitpunkt im Fahrzeug befinden, versichert.

  • Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro. Es sind drei Personen im Auto, als es verunglückt. Alle drei werden verletzt. Somit ist jeder mit 100.000 Euro versichert.

In der Platz- oder Personenversicherung sind bestimmte Personen versichert. Es ist auch möglich, einzelne Plätze im Fahrzeug zu versichern oder zum Beispiel den Beifahrersitz höher zu versichern als einen Sitz auf der Rückbank. Das ist sinnvoll, wenn Fahrgäste häufiger auf dem Beifahrersitz Platz nehmen als hinten.

  • Die Versicherungssumme beträgt 300.000 Euro. Es sind drei Personen im Auto, als es zum Unfall kommt. Fahrer und Beifahrer werden schwer verletzt. Die Person auf der Rückbank bleibt unverletzt. Versichert sind Fahrersitz und Beifahrersitz, die hinteren Sitze nicht. Somit gibt es jeweils 150.000 für Fahrer und Beifahrer, für die hinten sitzende Person nichts.
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Niedrige Prämien bei der Insassenversicherung

Eine Insassenversicherung kann sich jeder leisten. Denn die Tarife sind sehr niedrig. Das liegt daran, dass die Versicherung nur einen ganz bestimmten Bereich des Lebens abgedeckt (Unfälle mit dem Auto).

Da die potentiellen Schäden aber sehr hoch sein können, ist die Insassenversicherung sinnvoll. Die geringen Prämien zahlen sich im Schadensfall auf alle Fälle aus.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Haftpflichtgesetz »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter § 5 »
  3. Bundesministerium der Justiz: Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KfzPflVV) »

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