Lohnt sich eine Mietausfallversicherung?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für den Fall, dass es eine Schädigung durch äußere Einflüsse und einen damit verbundenen Mietausfall gibt, sollte jeder Besitzer einer Mietimmobilie versichert sein.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Mietausfall
  2. Für private Vermietung

Schließlich lassen sich derartige Ereignisse nie komplett ausschließen und der Schaden des Vermieters ist je nach Größe seiner Mietimmobilie eventuell enorm.

Ob es zu einem Mietausfall kommt, hängt auch stark davon ab, in welchem Milieu und in welcher Sozialschicht sich die Mieter eines Objekts bewegen. Wobei auch größere Einkommen schnell durch unvorhergesehene Ereignisse plötzlich versiegen können.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Was passiert im Falle eines Mietausfalls?

Die Versicherung kommt im Falle des einfachen Mietausfalls durch Nichtzahlung für die entstandenen Verluste auf. Sie fordert dann allerdings oft eine einwandfreie Bonitätsprüfung der folgenden Mieter sowie einige eigene Zahlungen.

Die Mietausfallversicherung ist nicht für gewerblich genutzte Immobilien zuständig. Für diese Art von Gebäudenutzung muss eine andere Versicherung abgeschlossen werden, da hier auch die Nutzung in anderer Weise vor sich geht.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Bei privater Vermietung weniger oder kleiner Immobilien empfehlenswert

Gerade bei privat vermieteten Räumen ist eine Mietausfallversicherung eine sinnvolle und äußerst empfehlenswerte Versicherung. Häufig sind die Vermieter in diesem Falle auf dieses zweite oder eventuell sogar erste Standbein des eigenen Auskommens angewiesen. Zudem besitzen diese meist nur eine oder wenige Immobilien, sodass ein Mietausfall hier sofort sehr deutlich spürbar wird.

Ebenso wichtig bleibt aber auch der Schutz gegen den Mietausfall durch Schädigung der Räume. Dieser Mietausfall wird von einer einfachen Gebäudeversicherung nicht gedeckt, während eine Mietausfallversicherung dafür sorgt, dass auch in dem Zeitraum, der für Reparaturen und Instandsetzung benötigt wird, keine Mietausfälle zu beklagen sind.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 823 Schadensersatzpflicht
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Versicherungen