Unter einem Versicherungsombudsmann versteht man eine anerkannte Schlichtungsstelle, an die sich Verbraucher wenden könne. Die Hauptaufgabe des Ombudsmannes ist die Beilegung von Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten. Er wird vor allem bei Problemen mit sogenannten Privatversicherungen eingeschaltet, also vor allem bei Lebens-, Haftpflicht- oder Sachversicherungen.
Inhaltsverzeichnis:
Welche Aufgaben hat der Versicherungsombudsmann?
Der Versicherungsombudsmann kann zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherung und Verbraucher unter anderem folgende Tätigkeiten übernehmen:
- Begutachtung der Ergebnisse von Versicherungsgutachten
- Verpflichtung von Versicherungen, Leistungen bis 10.000 Euro zu erbringen
- Erklärung von Ergebnissen, die zu seiner Entscheidung geführt haben
Bei Versicherungssummen zwischen 10.000 Euro und 100.000 Euro muss sich die Versicherung nicht an die Entscheidung des Ombudsmannes halten, er kann hier lediglich eine Empfehlung aussprechen.
- Ein Ombudsmann hat eine besondere Stellung, weil er die Genehmigung besitzt, Entscheidungen, die von Versicherungsgesellschaften oder Versicherungsvermittlern (für sie ist der Versicherungsombudsmann erst seit 2007 zuständig) getroffen wurden, aus einer unabhängigen und dadurch neutralen Position heraus, zügig und ohne bürokratische Hürden zu überprüfen und bei Bedarf neu zu entscheiden.
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Welche Kosten entstehen durch einen Versicherungsombudsmann?
Durch die Arbeit, die der Versicherungsombudsmann für Verbraucher leistet, entstehen keine Kosten, seine Arbeit ist also für die Konsumenten, die bei ihm Beschwerde einlegen, vollkommen kostenfrei.
Beschwerde beim Versicherungsombudsmann
Eine an den Versicherungsombudsmann gerichtete Beschwerde hat stets das Verhältnis zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer zum Inhalt.
Beschwerden bei ihm sind möglich zu folgenden Sachverhalten:
- falsche Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse (Kfz-Versicherung)
- inkorrekte Regulierung eines Schadens
- bei Verweigerung der Anerkennung eines Widerrufs (etwa einer Lebensversicherung)
- falsche Beratung im Rahmen eines Versicherungsvertrages
- bei Nichtanerkennung einer Kündigung
Der Aufgabenbereich des Ombudsmannes hat allerdings auch festgesteckte Grenzen.
So ist er beispielsweise nicht zuständig für Beschwerden bezüglich:
- möglicher Ansprüche aus einer Kredit-, Kranken- oder Pflegeversicherung
- angewendeter Formeln oder Methoden im Bereich der Berechnung mithilfe der Versicherungsmathematik
- eventueller Ansprüche von Seiten Dritter
- Streitigkeiten, die zur Entscheidung bei Gerichten, Schiedsgerichten, Schlichtungsstellen oder der Versicherungsaufsicht liegen
- bereits verjährter Ansprüche
- Streitigkeiten mit wenig Aussicht auf Erfolg
Wo finde ich den Versicherungsombudsmann?
Die Verbraucherschlichtungsstelle ist eine vom Staat anerkannte Institution. Der Ombudsmann ist über diese Stelle erreichbar. Die Stelle verfügt über eine eigene Website, auf der man als Verbraucher seine Beschwerde online per Schlichtungsantrag einreichen kann.
Nachdem die Zulässigkeit der Beschwerde geprüft worden ist, muss der Beschwerdeführer alle relevanten Unterlagen einschließlich einer kurzen und verständlichen Darlegung des Sachverhalts einreichen. Auf Basis der vorliegenden Informationen überprüft dann der Versicherungsombudsmann den Sachverhalt und gibt sein Urteil beziehungsweise seine Empfehlung ab.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) →
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