Vorsorgeversicherung als Bestandteil von Haftpflichtversicherungen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Normalerweise sind ausschließlich die in einem Versicherungsvertrag mit dem Versicherten vereinbarten Vertragsgegenstände durch die Deckungszusage des Versicherers abgesichert.

Alle Risiken, die erst nach dem Vertragsabschluss einer Haftpflichtversicherung durch Veränderung oder Neuentstehung dazukommen, sind aber durch eine in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen genannte Vorsorgeversicherung im Rahmen eines bereits existierenden Vertrags mitversichert.

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Was ist eine Vorsorgeversicherung?

Die Vorsorgeversicherung stellt im Grunde keinen eigenständigen Versicherungszweig dar. Sie berücksichtigt vielmehr die Tatsache, dass sich ein bereits versichertes Risiko jederzeit verändern kann und nie unverändert bestehen bleibt. Dieser Umstand gilt für:

  • die betriebliche Haftpflichtversicherung
  • die Privathaftpflichtversicherung

Die Situation, die also beim Abschluss des Versicherungsvertrages vorlag, kann sich dahingehend wandeln, dass sich etwa zu den bereits versicherten neue Risiken dazugesellen, andere vergrößern sich und wieder andere fallen aufgrund neuer Gegebenheiten weg. Weil der Versicherte trotzdem einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz benötigt, wird ihm dieser mithilfe der Vorsorgeregelungen gewährleistet.

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Wann greift die Regelung der Vorsorgeversicherung?

Die Regelung bezüglich der Vorsorgeregel besagt, dass ein bestehender Versicherungsvertrag ein neues Risiko mit einschließt, selbst wenn dieses nicht vom Versicherungsnehmer zur Anzeige gebracht wurde oder er einen höheren Beitrag zahlt.

Voraussetzung ist allerdings, dass das jeweilige Risiko zum Zeitpunkt des Abschlusses des ursprünglichen Versicherungsvertrages überhaupt noch nicht existiert hat, auch nicht in minimalem Umfang.

  • Ein Beispiel aus der Privathaftpflichtversicherung kann die Regelung verdeutlichen. War beispielsweise bisher zwischen Versicherer und Versichertem ein Tierhalter-Risiko für einen Hund kein Vertragsgegenstand und der Versicherte legt sich ein solches Haustier zu, ist dieses durch die Vorsorgeversicherung mitversichert. Wurde das bereits vorhandene Tier vom Versicherten beim Abschluss des Versicherungsvertrages aber verschwiegen, wird dieses Risiko nicht von dieser Regelung abgedeckt.

Was fällt nicht in den Bereich einer Vorsorgeversicherung?

Für die Vorsorgeversicherung gelten klare Regeln bezüglich der Risiken, die nicht abgedeckt werden. Wenn beispielsweise eine durch eine Privathaftpflichtversicherung versicherte Person ein Unternehmen gründet und z. B. einen Gewerbebetrieb eröffnet, dann fällt dieser selbstverständlich nicht unter die Vorsorgeversicherung, das sich der sogenannte Deckungsbereich nicht auf ihn erstreckt. Hier wäre eine betriebliche Haftpflichtversicherung notwendig.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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