Gewerbesteuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle Betriebe, die der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, sind dazu verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Diese dient zur Veranlagung der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer kommt direkt der jeweiligen Gemeinde des Unternehmens zu Gute. Eine Gewerbesteuererklärung ist für die genaue Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen wichtig.

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Wer muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Eine Gewerbesteuererklärung muss in der Regel nur dann abgegeben werden, wenn der Gewerbeertrag den Steuerfreibetrag in Höhe von 24.500 Euro übersteigt. Ist dies jedoch nicht der Fall, so ist die Abgabe der Steuererklärung nur dann verpflichtend, wenn das Finanzamt diese explizit angefordert haben sollte.

Als Leitsatz lässt sich merken: Jedes Unternehmen, dessen Bestreben auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist und das nicht durch einen Freiberufler oder einen Selbständigen betrieben wird, muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben.

Konkret handelt es sich nach § 25 GewStDV um:

  • Kapitalgesellschaften, soweit sie nicht von der Gewerbesteuer befreit sein sollten
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
  • Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
  • Juristische Personen des Privatrechts mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
  • Unternehmen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
  • Unternehmen, bei denen vortragsfähige Fehlbeträge gesondert festgestellt worden sind
  • Unternehmen, die vom Finanzamt dazu aufgefordert worden sind
  • Selbständige, die ihren Betrieb als (Kapital-)Gesellschaft führen
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Berechnung der Gewerbesteuer: Der Steuermessbetrag

Ein einheitlicher Satz für die Gewerbesteuer lässt sich deshalb nicht nennen, da jede Gemeinde andere Werte über den Hebesatz festlegen darf. In kleineren Orten um Metropolen gibt es beispielsweise sehr häufig Gemeinden mit einem ausgesprochen niedrigen Hebesatz, um die Unternehmen aus der Großstadt anzulocken. Der Gewebeertrag wird vom Finanzamt auf volle 100 Euro abgerundet. Nachdem der Gewerbeertrag errechnet wurde, muss man diesen mit dem Steuermessbetrag berechnen und dann den Hebesatz aufschlagen. Aus dieser Gewerbesteuer Berechnung ergibt sich die zu zahlende Gewerbesteuer.

Gewerbesteuererklärung Beispiel

Ein Unternehmen hatte einen entsprechenden Ertrag von 54.320 Euro. In diesem Fall wird mit einem Gewerbeertrag von 54.300 Euro gerechnet. Multipliziert wird dieser Wert mit dem sogenannten Steuermessbetrag. In der Vergangenheit war dessen Bestimmung relativ schwer. Die Reform der Gewerbesteuer im Jahr 2008 hat das Problem gelöst: Er liegt nunmehr einheitlich bei 3,5 Prozent. Das Ergebnis wird mit dem Hebesatz multipliziert. Der anschließende Betrag ist die zu zahlende Gewerbesteuer.

Eine Beispielrechnung soll dies verdeutlichen: Als Hebesatz werden 400 Prozent veranschlagt:

54300 x 0,035 = 1900,5

1900,5 x 4 = 7602

Das Unternehmen müsste also eine Gewerbesteuer von 7602 Euro bezahlen. Der Faktor 4 bezeichnet dabei einen Hebesatz von 400% als Beispiel für einen Hebesatz aus einer Gemeinde.

Der entsprechende Bescheid für die Gewerbesteuererklärung kommt von der Gemeinde und nicht vom Finanzamt, obwohl bei diesem die Gewerbesteuererklärung einzureichen ist.

Gewerbesteuererklärung: Besonderheiten

Die Gewerbesteuerreform 2008 hatte für die Unternehmen allerdings auch unangenehme Konsequenzen. Seit damals werden ein Viertel der aufgewendeten Finanzierungskosten dem Gewerbeertrag wieder hinzugerechnet, um die Höhe der Einnahmen aus der Gewerbesteuer abzusichern.

Dieser Schritt sollte unbedingt von der Firma selbst erledigt werden, weil dies sonst durch das Finanzamt zu Ungunsten des Betriebs erledigt wird. Allerdings dürfen auch Kürzungen vermerkt werden. Hierbei geht es darum, die Mehrfachbesteuerung zu vermeiden. Ein betriebliches Grundstück unterliegt bereits der Grundsteuer. Aus diesem Grund wird ein Teil des Einheitswerts (1,2 Prozent) vom Gewinnertrag abgezogen.

Die wichtigsten Fakten

  • Liegt der Gewinn eines Gewerbes über 24.500 Euro = Gewerbesteuererklärung Pflicht
  • Frist für Gewerbesteuererklärung: bis zum 31.05. des Folgesjahres
  • Gewinnertrag x 0,035 x Hebesatz der Gemeinde = zu zahlende Gewerbesteuer
  • Hebesatz für Gewerbesteuer variiert von Gemeinde zu Gemeinde stark
  • Großstadt = höherer Hebesatz als in kleinen Gemeinden

Häufige Fragen

Welche Kürzungen dürfen beim Gewerbeertrag gelten gemacht werden?

Es dürfen Kürzungen für die folgenden Ausgaben vorgenommen werden:

  • Gewinnanteile aus einer aus- oder inländischen Mitunternehmerschaft
  • Dividenden aus einer Kapitalgesellschaft im Inland oder im Ausland, wenn wenigstens eine 15-prozentige Beteiligung besteht
  • Gewerbeertrag von einer Betriebsstätte im Ausland
  • Zuwendungen, die für steuerbegünstigte Zwecke getätigt worden sind
  • Bestimmte Dividenden von ausländischen Kapitalgesellschaften - abhängig vom jeweils geltenden Doppelbesteuerungsabkommen

Wer muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Wenn Sie ein Gewerbe führen, müssen Sie auch eine Steuererklärung abgeben. Für die Errechnung der Gewerbesteuer ist die Berechnung des Gewerbeertrags der wichtigste Teil. Wenn dieser richtig errechnet wurde, wird mit dem Steuermessbetrag und dem Hebesatz der Gemeinde die zu zahlende Gewerbesteuer errechnet.

Wer ist von der Gewerbesteuererklärung befreit?

Von der Gewerbesteuererklärung befreit sind beispielsweise Ärzte oder Freiberufler. Allerdings gilt auch ein Steuerfreibetrag bezüglich des Gewinns von 24.500 Euro. Wenn Ihr Gewinn als Gewerbe kleiner als 24.500 Euro ist, müssen Sie keine Gewerbesteuererklärung abgeben.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Jusitz: Gewerbesteuererklärung
  2. Bundesministerium der Jusitz: Gewerbesteuergesetz

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