Gewerbesteuerfreibetrag

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der höchstmögliche Gewerbesteuerfreibetrag liegt aktuell bei 24.500 Euro und kann von Betrieben in Anspruch genommen werden, die Gewerbesteuern zahlen.

Der Steuerfreibetrag gibt eine festgelegte Summe vor, die für das Gewerbe steuerfrei bleibt.

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Wie hoch ist der Gewerbesteuerfreibetrag?

Die Höhe des Steuerfreibetrags für ein Gewerbe hängt von ihrer Organisationsform ab. Dabei unterscheidet man zwischen Kapitalgesellschaften sowie natürliche Personen und Personengesellschaften. Alle anderen Organisationsformen werden unter "sonstige" zusammengefasst.

OrganisationsformHöhe des Steuerfreibetrags
Natürliche Personen und Personengesellschaften24.500 Euro
Kapitalgesellschaftenkeinen Anspruch auf einen Steuerfreibetrag
sonstige Organisationsformen5.000 Euro
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Gewerbesteuerfreibetrag berechnen

Mit unserem Gewerbesteuerfreibetragrechner können Sie sich schnell einen Überblick über die voraussichtliche Höhe Ihrer zu leistenden Abgaben machen.

Gewerbesteuerfreibetrag Rechner


Wie wirkt sich der Gewerbesteuerfreibetrag abgabenmindernd aus?

Um zu ermitteln, wie sich der Gewerbesteuerfreibetrag auf die Abgaben auswirkt, muss man zunächst die Gewerbesteuer richtig berechnen. Bei dieser handelt es sich genau genommen um eine Gewerbeertragssteuer.

Hier haben wir für Sie die einzelnen Schritte übersichtlich zusammengefasst:

  1. Gewinn um Hinzurechnungen addieren und um Kürzungen reduzieren.
  2. Ergebnis wird reduziert um den Gewerbeverlust aus den Vorjahren.
  3. Das Ergebnis wird als Gewerbeertrag bezeichnet. Es ist auf volle 100 Euro abzurunden.
  4. Der gerundete Gewerbeertrag wird um den Gewerbesteuerfreibetrag reduziert.
  5. Das Ergebnis ist mit der Steuermesszahl (3,5 Prozent) zu multiplizieren.
  6. Das Ergebnis wird als Steuermessbetrag bezeichnet. Dieses ist mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die zu zahlende Steuer.
  7. Von dieser Steuerschuld werden noch die Steuervorauszahlungen abgezogen, um die konkrete Steuerzahllast zu bestimmen.

Der Abgabenpflicht unterliegen so eigentlich nur die Gewinne, doch im Zuge der großen Gewerbesteuerreform des Jahres 2008 gab es hier einige Änderungen. Inzwischen muss mit
Hinzurechnungen (25 Prozent des Finanzierungsaufwands) und Kürzungen (nicht generalisierbar, ein Teil des Einheitswerts, Teile von ausländischen Gewinneinkünften, Gewinnanteile aus qualifizierten Beteiligungen) gearbeitet werden.

Beispiel

Der Gewerbeertrag einer Personengesellschaft liegt bei 124.500 Euro. Er wird um den Steuerfreibetrag reduziert: Der zu versteuernde Gewerbeertrag liegt also noch bei 100.000 Euro.Dieses Ergebnis ist mit 3,5 Prozent zu multiplizieren, um die Steuermesszahl zu erhalten. Diese beträgt folglich 3500 Euro.Zugrunde gelegt sei ein Hebesatz von 400 Prozent, der in vielen Gemeinden gilt: Die Steuermesszahl ist also mit vier zu multiplizieren. Die Steuerlast beträgt demnach 14.000 Euro.

Zehn-wichtige-Steuerfreibetraege

Einzelnachweise und Quellen
  1. Bundesministerium der Justiz: Steuermesszahl und Steuermessbetrag, §11 Gewerbesteuergesetz (GewStG) »
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz

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