Was ist der Gewerbesteuermessbetrag?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer ein neues Gewerbe anmeldet und sich zum ersten Mal damit beschäftigt, wie viel Gewerbesteuer er vermutlich bezahlen muss, kommt mit dem Gewerbesteuermessbetrag in Kontakt. Dieser Steuermessbetrag wird in den verschiedenen Kommunen in Verbindung mit der Gewerbesteuer zur genauen Berechnung der zu zahlenden Steuern herangezogen.

Hier erfahren Sie, wie Sie die Gewerbesteuer berechnen können.

Was ist der Gewerbesteuermessbetrag?

Da die Gewerbesteuer eine kommunale Steuer ist, entscheiden die Gemeinden in Deutschland darüber, wie hoch die bei ihnen zu zahlende Gewerbesteuer ist. Sie erreichen dies über den sogenannten Hebesatz. Damit dieser aber tatsächlich etwas 'heben' kann, ist ein entsprechender Referenzwert notwendig. Dieser ist der Gewerbesteuermessbetrag oder oft verkürzt auch Steuermessbetrag.

  • Folgende Formel muss man sich deshalb merken:
    Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = Steuerlast

Wenn ein Unternehmen sich ungefähr ausrechnen möchte, welche Gewerbesteuer sie zu zahlen hat, muss sie beim Gewerbesteuermessbetrag folgendes beachten: Gewerbeertrag errechnen, darauf 3,5% anrechnen, dann ist der Gewerbesteuermessbetrag errechnet. Auf den kommt dann noch der Hebesatz der Gemeinde drauf. Die Berechnung der Gewerbesteuer mit dem Gewerbesteuermessbetrag ist dadurch alles andere als einfach.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Gewerbesteuermessbetrag: Wer muss zahlen?

Gewerbesteuermessbetrag

Gewerbesteuerpflichtig sind nur jene Betriebe und Personengesellschaften, bei denen der Gewerbeertrag über 24.500 € im Jahr liegt. Automatisch ausgenommen sind Freiberufler.

Kleine Gewerbetreibende, Kleinunternehmer und Existenzgründer müssen im Allgemeinen keine Gewerbesteuer abführen.

Wie berechnet sich der Gewerbesteuermessbetrag?

Die Berechnung des Messbetrages ist nicht ganz einfach. Eigentlich müssen lediglich 3,5 Prozent des Gewerbeertrags ermittelt werden. Anders als man denken könnte, handelt es sich beim Gewerbeertrag aber nicht nur um den Gewinn des Betriebs.

Dieser muss nämlich zusätzlich mit den gesetzlich vorgeschriebenen Hinzurechnungen und Kürzungen für (beispielsweise Schuldzinsen oder Leasingraten) versehen werden. § 9 Gewerbesteuergesetz informiert diesbezüglich sehr genau. Eine generelle Auflistung ist nicht möglich, da sowohl Hinzurechnungen als auch Kürzungen maßgeblich vom Betriebsvermögen abhängen.

Für den Gewerbeertrag wurde ein Steuerfreibetrag in Höhe von 100.000 € festgesetzt. Das heißt: Von der über 100.000 € liegenden ermittelten Summe werden nur 25 % zur Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages herangezogen. Erst von dieser Summe werden Kürzungen wie etwa für Spenden oder Grundstücke im Betriebsvermögen vorgenommen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Gewerbeverlust aus vergangenen Jahren wird zum Abzug gebracht

Nun wird noch ein eventuell vorhandener Gewerbeverlust aus vergangenen Jahren abgezogen. Das Ergebnis dieser umfangreichen Rechnerei ist der Gewerbeertrag. Dieser wird auf volle 100 Euro nach unten abgerundet. Von diesem Gewerbeertrag werden die oben erwähnten 24.500 € abgezogen, nicht jedoch für Kapitalgesellschaften. Auf den so ermittelten Gewerbeertrag wird die einheitliche Steuermesszahl von 3,5 % angewendet. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag.

  • Damit ist jedoch noch lange nicht die Steuerzahlung an die Gemeinde ermittelt. Denn jede Gemeinde hat in ihrer Gemeindesatzung einen Hebesatz festgelegt. Erst die Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz ergibt die Gewerbesteuer, die das Unternehmen an die Gemeinde abzuführen hat.

Gewerbesteuermessbetrag: Anrechnung auf die Einkommensteuer

Einzel- und Mitunternehmer von Personengesellschaften können den Messbetrag auf die von ihnen zu zahlende tarifliche Einkommensteuer anrechnen. Der Steuermessbetrag reduziert diese seit 2008 um das 3,8-fache.

  • Bedingung hierfür ist, dass die Gewerbesteuer zumindest teilweise auf im Einkommen zu versteuernde Gewerbeeinkünfte entfällt, was bei Einzel- und Mitunternehmern an einem Gewerbebetrieb allerdings stets der Fall ist. Vereinfacht gesagt genügt es, Einkünfte zu erhalten, die aus den Gewinnen eines Gewerbebetriebs stammen.

Maximal darf die Einkommensteuer um 3800 Euro reduziert werden. Der Steuermessbetrag würde in diesem Fall bei 1000 Euro liegen. Es darf allerdings niemals zu einer Steuerrückzahlung kommen. Beträgt die Einkommensteuerpflicht 3000 Euro, könnte man aber theoretisch eine Reduzierung von 3800 Euro erreichen, so werden dem Staat die 800 Euro zugeschlagen. Die Einkommensteuerpflicht sinkt auf Null, aber nicht darüber hinaus.

Zu bedenken ist, dass die Reduzierung stets nur auf den Teil des Einkommens entfällt, der aus dem Gewerbebetrieb stammt.

  • Eine Person hat eine Steuerlast von 3000 Euro aus dem Gewerbebetrieb und eine zusätzliche Last von 7000 Euro aus einem Angestelltenverhältnis. Der Steuermessbetrag würde eine Reduzierung der Einkommensteuer von 3800 Euro erlauben. Auch in diesen Fall darf die Einkommensteuer nur um 3000 Euro reduziert werden.

Gewerbesteuermessbetrag: Häufige Fragen

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer - was bedeutet das?

Die Gewerbesteuer ist eine rein kommunale Steuer und kommt weder dem Bund noch dem Land zugute. Aus diesem Grunde sind viele Gemeinden daran interessiert, gut zahlende Betriebe auf dem Territorium der Gemeinde anzusiedeln und zu halten.

Zu diesem Zweck werden den Unternehmen manche Offerten gemacht, wird Infrastruktur geschaffen und erhalten.

Wie kann man den Gewerbesteuermessbetrag einfach erklären?

Der Messbetrag dient zur Errechnung der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer errechnet sich dann aus dem Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Je nach Gemeinde ist der Hebesatz unterschiedlich. In einer Großstadt ist der Hebesatz besonders hoch, in einer kleineren Gemeinde etwas niedriger.

Wenn Sie als Einzelunternehmen beispielsweise einen Gewerbeertrag von 50.000 Euro im Jahr erzielt haben und davon 3,5% rechnen, kommen Sie auf 1.750 Euro. Diese 1.750 Euro sind Ihr persönlicher Gewerbesteuermessbetrag. Dieser Betrag wird nun mit dem Hebesatz multipliziert, und wenn dieser in Ihrer Gemeinde 400% beträgt, kommen Sie auf die zu zahlende Gewerbesteuer: 7.000 Euro.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gewerbesteuergesetz (GewStG) »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Gewerbesteuer