Das in Titisee-Neustadt ansäßige Finanzamt Freiburg-Land ist für die steuerlichen Belange der Einwohner der Stadt zuständig. Zudem ist es auch zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 79274-79877. Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung - mit Ausnahme der Verbrauchssteuer, sie ist in jedem Bundesland einheitlich. Somit auch in Baden-Württemberg. Darunter fällt nicht nur die Steuer-Eintreibung, sondern es umfasst auch die steuerliche Festsetzung.
Inhaltsverzeichnis:
Das Amt bearbeitet nicht nur Anträge bezüglich der Umsatzsteuer, sondern ist auch zuständig für die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Außerdem halten die Mitarbeiter der Behörde Informationen für die Bürger bereit und vermitteln diese.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Freiburg-Land fällt zudem:
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Freiburg-Land als Dienstherr die Finanzverwaltung Baden-Württemberg vor.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Freiburg-Land
Telefonische Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.30 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Persönliche Termine nach Absprache möglich |
Anschrift
Finanzamt Freiburg-Land
Stefan-Meier-Straße 133
79104 Freiburg
Postanschrift:
Finanzamt Freiburg-Land
79095 Freiburg
Telefon: 07651 204-0
Telefax: 07651 204-3424
E-Mail: über Kontaktformular
Internet: finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Ihr+Finanzamt/fa_freiburgland
Bankverbindung des Finanzamtes Freiburg-Land
Finanzamt Freiburg-Land: Das Thema Steuernummer und Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Auf lange Sicht wird überlegt, ob die Steuernummer in Zukunft von der Steuer-ID ersetzt werden soll.
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Karriere im Finanzamt Freiburg-Land
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Freiburg-Land und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Freiburg-Land nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Freiburg-Land
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. |
Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. |
Nachprüfungsrecht | Dass Finanzämter bestimmte Angaben später nachprüfen, ist ebenfalls rechtens. |
Schätzungsrecht | Wird die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ignoriert, haben die Finanzämter das Recht, die Daten zu schätzen - zu Ungunsten des Steuerzahlers. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Freiburg-Land (Stand: 2023) →
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