Das Finanzamt Königs Wusterhausen ist zuständig für die Bewohner der Stadt und deren Anliegen. Es ist ebenfalls zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 12520-15938. Kernaufgabe des Finanzamts ist die Steuerverwaltung - eine Ausnahme bildet die bundeseinheitliche Verbrauchssteuer.
Nicht nur die Eintreibung der Steuern gehört dazu, sondern auch die steuerliche Festsetzung. Unter anderem ist das Finanzamt Königs Wusterhausen zuständig für die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. Außerdem halten die Mitarbeiter der Behörde Informationen für die Bürger bereit und vermitteln diese.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Königs Wusterhausen fällt zudem:
- die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Königs Wusterhausen als Dienstherr die Finanzverwaltung Brandenburg vor.
Das Finanzamt in Königs Wusterhausen: Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag auch | 14.00 - 18.00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen |
weitere Termine nach Vereinbarung möglich |
Anschrift
Finanzamt Königs Wusterhausen (Nr. 3049)
Max-Werner-Straße 9
15711 Königs Wusterhausen
Telefon: 03375 275-0
Telefax: 03375 275-103
E-Mail: poststelle.fa-koenigs-wusterhausen@fa.brandenburg.de
Internet: finanzamt.brandenburg.de/fa/de/finanzaemter/ihr-finanzamt-im-land-brandenburg/finanzamt-koenigs-wusterhausen/
Bankverbindung des Finanzamtes Königs Wusterhausen
BBK Berlin
IBAN: MARKDEF1100
BIC: DE61 1000 0000 0016 0015 05
Kontoinhaber: Finanzamt Königs Wusterhausen
Finanzamt Königs Wusterhausen: Steuernummer und Steuer-ID
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Die Steuernummer gab es zuerst. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Eine Ausbildung im Finanzamt Königs Wusterhausen absolvieren
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Königs Wusterhausen finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Königs Wusterhausen
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Informationspflicht | Wer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern. |
Aufbewahrungspflicht | Die eingereichten Dokumente und die zugehörigen Daten müssen als Steuerakten beim Finanzamt aufbewahrt werden. Steuerpflichtige haben sogar ein Einsichtsreicht - allerdings nur bei Steuerprozessen. |
Prüfungsrecht | Neben dem Recht, jederzeit eine Steuerprüfung durchführen zu dürfen, hat das Finanzamt sogar die Befugnis, eine Steuerprüfung vor Ort (Außenprüfung) bei Betrieben oder Freiberuflern vorzunehmen. |
Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Finanzämter erlassen auf Grundlage der Gesetze Steuerbescheide. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.
Im Regelfall wird die nahende Steuerprüfung etwa sieben Tage zuvor mitgeteilt. Mit einer soliden Vorbereitung auf die Steuerprüfung, stellt sie auch keine große Tragweite dar.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Königs Wusterhausen (Stand: 2023) →
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