Bei Fragestellungen zum Thema Steuern ist das Finanzamt Leipzig II der richtige Ansprechpartner. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 04103-04317 wohnen, können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Behörde ist die Steuerverwaltung.
Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Finanzamtes. Das Amt bearbeitet nicht nur Anträge bezüglich der Umsatzsteuer, sondern ist auch zuständig für die Einkommen- und die Körperschaftsteuer. Ebenso sind die Mitarbeiter der Steuerbehörde angehalten, alle wichtigen Informationen für die Bürger bereit zu halten und weiterzugeben.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Leipzig II fällt zudem:
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Sachsen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Leipzig II.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Leipzig II
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag und Mittwoch | 7.30 - 14.00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 7.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 7.30 - 12.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Leipzig II (Nr. 3231)
Nordplatz 11
04105 Leipzig
Telefon: 0341 559-0
Telefax: 0341 559-2505
E-Mail: poststelle@fa-leipzig2.smf.sachsen.de
Internet: www.finanzamt.sachsen.de/leipzig2
Bankverbindung des Finanzamtes Leipzig II
BBK LEIPZIG
BIC: MARKDEF1860
IBAN: DE77 8600 0000 0086 0015 02
Finanzamt Leipzig II: Die Steuernummer und die Steuer-ID
Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Bis vor ein paar Jahren gab es lediglich die bekannte Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Während die Steuernummer - etwa durch einen Wohnortwechsel - veränderlich ist, bleibt die Steuer-ID gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Leipzig II
Wer eine Karriere im Finanzamt anstrebt, der sollte aber nicht nur über dieses Thema Bescheid wissen, sondern es gibt auch noch viele weitere Fachbereiche und somit auch einige Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Leipzig II
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Prüfungsrecht | Auch eine Außenprüfung ist zulässig: Sie erfolgt durch Mitarbeiter des Finanzamts direkt bei Freischaffenden oder in Betrieben. |
Anforderungsrecht | Das Finanzamt besitzt das Recht, bestimmte Belege oder eine ganze Steuererklärung zur Kontrolle einzufordern. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Befindet man sich in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte, ist man berechtigt, seinem Steuerbescheid zu widersprechen. Dann ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen, bis der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Jedoch sind unstrittige Steuerzahlungen davon ausgenommen. Diese müssen in jedem Fall gezahlt werden. |
Nachprüfungsrecht | Es ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen. |
Säumnisrecht | Wer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Verspätungs- oder Säumniszuschlags, also eine Strafzahlung. |
Widerspruch: Sich gegen Entscheidungen des Finanzamts wehren
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Jede steuerpflichtige Person hat jedoch binnen eines Monats die Möglichkeit Widerspruch einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Leipzig II (Stand: 2023) →
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