Das Finanzamt Mainz-Süd im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das in Mainz ansäßige Finanzamt Mainz-Süd kümmert sich um die steuerlichen Belange der Stadtbewohner. Es ist ebenfalls für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 55264-67587. Einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Behörde ist die Steuerverwaltung.

Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Amtes. Unter anderem setzt sich das Finanzamt Mainz-Süd auseinander mit der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer. Darüber hinaus informieren die Beamten die Stadtbewohner über Änderungen.

Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Mainz-Süd umfassen folgende Bereiche:

  • die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
  • die Führung von Konten (Steuerkonto) der steuerzahlenden Einwohner
  • die Überprüfung von Umsatzsteuervoranmeldungen bei Selbstständigen/ Unternehmen
  • die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen

Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Mainz-Süd als Dienstherr die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz vor.

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Die Öffnungszeiten - Finanzamt Mainz-Süd

Öffnungszeiten:

WochentagÖffnungszeiten
Montag8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag8.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Freitagnach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anschrift

Finanzamt Mainz-Mitte (Nr. 2726)
Schillerstr. 13
55116 Mainz

Postanschrift:
Emy-Roeder-Str. 3
55129 Mainz

Telefon: 06131/552-0
Telefax: 06131/552-25272
E-Mail: Poststelle@fa-mz.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-mainz.fin-rlp.de/startseite

Bankverbindung des Finanzamtes Mainz-Süd

Bundesbank Koblenz

IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570

Finanzamt Mainz-Süd: Steuernummer und Steuer-ID

In der Bundesrepublik Deutschland verfügt jeder Mensch über eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), jedoch parallel dazu nicht unbedingt auch über eine Steuernummer. Was ist eigentlich der Unterschied hierbei? Die Steuernummer gab es zuerst. Vergeben wird diese vom Finanzamt, wenn Steuerpflichtige erstmalig eine Steuererklärung einreichen. Der Zweck: Die Steuernummer dient zur Identifikation des Steuerpflichtigen.

Um das Besteuerungsverfahren zu modernisieren, wurde 2007 zusätzlich die Steuer-ID eingeführt. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. Künftig soll die Steuernummer von der Identifikationsnummer ersetzt werden.

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Im Finanzamt in Mainz-Süd Karriere machen

Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Mainz-Süd nichts entgegen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Mainz-Süd

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
AufbewahrungspflichtSämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses.
SäumnisrechtWerden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen.
StundungspflichtEine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine „erhebliche Härte“, so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung.
AnforderungsrechtDas Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern.
SchätzungsrechtWer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen.
InformationspflichtWer wissen möchte, welche steuerlichen Auswirkungen bestimmte Investititonen hätten, kann diese Informationen vom Finanzamt einfordern.
NachprüfungsrechtAuch das Recht, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen, behält sich das Finanzamt vor.

Einspruch gegen die Entscheidung von Finanzamt einlegen

Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.

Anders verhält es sich aber bei einer Steuerprüfung: Solch eine Prüfung kann jeden Steuerpflichtigen treffen. Wer geprüft wird, entscheidet sich per Zufallsverfahren.

In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Mainz-Süd (Stand: 2023)

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