Bei Fragestellungen zum Thema Steuern ist das Finanzamt Nordfriesland - Husum der richtige Ansprechpartner. Es ist ebenfalls für weitere Ortsteile verantwortlich. Und zwar für alle Orte mit Postleitzahlen von 24896-25889. Die Verwaltung der Steuern ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Finanzbehörde.
In diesem Zusammenhang befasst sich die Finanzbehörde zum einen mit den Zuflüssen und zum anderen mit der Festsetzung der Steuern. Unter anderem ist das Amt für die Körperschaftsteuer, die Umsatzsteuer sowie die Einkommensteuer zuständig. Darüber hinaus informieren die Beamten die Stadtbewohner über Änderungen.
Weitere Tätigkeitsfelder vom Finanzamt Nordfriesland - Husum umfassen folgende Bereiche:
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bearbeitung der Steuererklärungen
- die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldungen
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Nordfriesland - Husum als Dienstherr die Finanzverwaltung Schleswig-Holstein vor.
Das Finanzamt in Nordfriesland - Husum: Öffnungszeiten
Sprechzeiten Allgemein:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag - Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
nur nach Vereinbarung |
Adresse
Finanzamt Nordfriesland - Außenstelle Husum
Herzog-Adolf-Str. 18
25813 Husum
Telefon: 04841 8949-0
Telefax: 04841 8949-1265
E-Mail: poststelle@fa-nordfriesland.landsh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/FinanzaemterSH/FA_Nordfriesland/fa_nordfriesland_node.html
Bankverbindung des Finanzamtes Nordfriesland - Husum
Deutsche Bundesbank, Filiale Hamburg
IBAN DE10 2000 0000 0020 2015 15
BIC MARKDEF1200
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Nordfriesland - Husum
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Diese wird bereits kurz nach der Geburt zugewiesen und begleitet jeden Steuerzahler in Deutschland sein Leben lang, während die Steuernummer sich beispielsweise nach einem Umzug ändert. In der Zukunft soll die Steuernummer mittelfristig abgeschafft werden und von der Identifikationsnummer ersetzt werden.
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Im Finanzamt in Nordfriesland - Husum Karriere machen
Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Allgemein gilt: Finanzwirten, Fachinformatikern, Juristen sowie Verwaltungswirten steht grundsätzlich, bei entsprechender Qualifizierung, einer Karriere z.B. im Finanzamt Nordfriesland - Husum nichts entgegen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Nordfriesland - Husum
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Anforderungsrecht | Es ist dem Finanzamt erlaubt, bestimmte Belege zu Kontrollzwecken oder eine Steuererklärung zu verlangen. |
Schätzungsrecht | Die Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen. |
Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Informationspflicht | Jeder steuerpflichtige Bürger hat das Recht, sich beim Finanzamt darüber Auskünfte einzuholen, wie sich zum Beispiel eine Investition für ihn steuerlich auswirken würde. |
Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Säumnisrecht | Wenn Fälligkeitsfristen von Zahlungen nicht eingehalten werden, darf das Finanzamt Strafzahlungen in Form eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags berechnen. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird. Anlass können verschiedene Gründe sein, wie Widersprüche innerhalb der Steuererklärungen.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Nordfriesland - Husum (Stand: 2023) →
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