Das Finanzamt Zehlendorf ist für die steuerlichen Belange der Einwohner der Stadt zuständig. Zudem ist es auch zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 14109-14195. Die Verwaltung der Steuern ist die Kernaufgabe des Amtes - mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Verbrauchssteuern. Darunter fällt nicht nur die Steuer-Eintreibung, sondern auch die steuerliche Festsetzung.
Die Zuständigkeitsbereiche des Amtes beinhalten die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer. Zusätzlich werden auf Anfrage seitens der Sachbearbeiter Fragen der Bürger beantwortet und Informationen weitergegeben.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Zehlendorf fällt zudem:
- die Bearbeitung und Veröffentlichung von Pressemitteilungen und sonstiger Informationen
- die Abwicklung von Steuerauszahlungen und der entsprechenden Überweisung
- die vollumfassende Bearbeitung von Steuererklärungen und Erstellung des jeweiligen Bescheides
Oberster Dienstherr des Finanzamtes und der dort angestellten Mitarbeiter ist immer das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes, in diesem Fall also das Finanzministerium des Landes Berlin.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Zehlendorf
Sprechzeiten Info-Zentrale:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Dienstag, Mittwoch | 8.00 - 14.00 Uhr |
Donnerstag | 12.00 - 18.00 Uhr |
Montag und Freitag | geschlossen |
Adresse
Finanzamt Zehlendorf (Nr. 1125)
Martin-Buber-Str. 20/21
14163 Berlin
Telefon: 030 9024-25 0
Telefax: 030 9024-25 100
E-Mail: poststelle@fa-zehlendorf.verwalt-berlin.de
Internet: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/zehlendorf/
Bankverbindung des Finanzamtes Zehlendorf
Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Zehlendorf
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Diese bekommt jede Person erstmalig mit Einreichung der Steuererklärung vom Finanzamt mitgeteilt, um dauerhaft und jederzeit identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Im Gegensatz zur Steuernummer, die sich durchaus ändern kann, wird die Steuer-ID jedem Neugeborenen zugeteilt und bleibt immer gleich. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Im Finanzamt in Zehlendorf Karriere machen
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Neben Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten können auch Juristen, Fachinformatiker und Verwaltungswirte Beschäftigung im Finanzamt Zehlendorf finden.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Zehlendorf
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Prüfungsrecht | Zudem darf das Finanzamt jederzeit eine Steuerprüfung durchführen; bei freiberuflich Tätigen oder in Betrieben sogar vor Ort (die sogenannte Außenprüfung). |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Als Steuerpflichtiger kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen, wenn man sich selbst in einem Rechtsstreit vor einem der höchsten deutschen Gerichte befindet und dies nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern betrifft. Dann ist das Finanzamt dazu verpflichtet, das Verfahren bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts ruhen zu lassen. |
Anforderungsrecht | Eine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden. |
Schätzungsrecht | Wer der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung gar nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass die Finanzämter die Daten - zu seinen Ungunsten - schätzen dürfen. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Das Finanzamt erlässt aber nicht nur Bescheide - es führt auch Steuerprüfungen durch. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.
In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Zehlendorf (Stand: 2023) →
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