Hausärzte und Hausärztinnen sind Fachärzte für Allgemeinmedizin. Sie sind die erste Anlaufstelle bei allgemeinen Erkrankungen für Patienten jeden Alters.
Brutto Gehalt als Hausarzt
Beruf | Hausarzt/ Hausärztin | ||||||||||||||||||||
Monatliches Brutto | 9.807,85€ | ||||||||||||||||||||
Monatliches Netto | 5.631,48€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Brutto | 117.694,20€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Netto | 65.557,19€ | ||||||||||||||||||||
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1 | |||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
Unsere Datenerhebung ergibt für Fachärzte für Allgemeinmedizin ein durchschnittliches Gehalt von ca. 9.807,85€ brutto im Monat bzw. 117.694,20€ brutto im Jahr.
Inhaltsverzeichnis:
- Gehalt als Hausarzt
- Aufgaben von Hausärzten
- Hausarzt werden
- Weiterbildung für Hausärzte
- Zum Gehaltsvergleich
Gehalt als Hausarzt
Das Gehalt von Hausärzten orientiert sich am Arbeitsort und an der Berufserfahrung. Hausärzte arbeiten meist in eigenen Arzt- und Facharztpraxen. Auch im Notfalldienst sind sie anzutreffen.
Ärzte im Notdienst arbeiten häufig in Schicht- und Nachtdiensten. Dafür gibt es Zuschläge, die zusätzlich zum normalen Einkommen gezahlt werden.
Die Arbeitszeit von Hausärzten in eigenen Arztpraxen ist meist an Öffnungszeiten gebunden. In Notfällen besuchen Allgemeinmediziner ihre Patienten auch zu Hause. Allerdings bekommen Hausärzte, die keine Sonderschichten einlegen, auch keine Zuschläge.
Ein Allgemeinmediziner, der als angestellter Facharzt in einem Krankenhaus tätig ist, erhält laut Empfehlung der Ärztekammer rund 6.000 Euro brutto je Monat. Ein Hausarzt mit eigener Praxis hingegen kann bis zu 15.000 Euro brutto verdienen, wenn die wirtschaftliche Lage der Praxis sowie das Patientenvolumen entsprechend hoch sind.
Jetzt kostenlos Informieren.
Aufgaben von Hausärzten
Hausärzte sind Fachärzte für Allgemeinmedizin. Aber auch hausärztlich niedergelassene Fachärzte für Innere Medizin zählen zu dieser Berufsgruppe.
Hausärzte beschäftigen sich mit der Diagnose, Prävention, Behandlung bzw. Therapie und Nachbetreuung von allen körperlichen oder psychischen Erkrankungen ihrer Patienten. Bei speziellen Erkrankungen überweist der Hausarzt seinen Patienten zu einem anderen Fachmediziner, der darauf spezialisiert ist.
Hausärzte dokumentieren die ganze Kankengeschichte ihrer Patienten.
Hausarzt werden
Das medizinische Studium ist die berufliche Grundlage für eine Karriere im Bereich der Allgemeinmedizin. Für das Medizinstudium ist ein sehr guter Numerus Clausus (NC) notwendig. Der klassische Werdegang als Hausarzt sieht ungefähr so aus:
Grundstudium der Humanmedizin: ca. 12 Semester (6 Jahre)
Approbation (Abschlussprüfung): ca. 3 Monate
Facharztausbildung (Allgemeinmedizin): 5 bis 6 Jahre
Das Medizinstudium gehört zu den anspruchsvollsten und längsten Studiengängen in Deutschland. Das Grundstudium, welches mindestens 12 Semester beansprucht, wird mit dem Ablegen des Staatsexamens beendet.
Erst wenn die Prüfung bestanden ist, können die angehenden Ärzte die Approbation beantragen, welche zur uneingeschränkten Ausübung des Berufs befähigt. Ärzte müssen nicht zwingend promovieren und einen Doktortitel erlangen.
Nach der Approbation beginnt in der Regel die Facharztausbildung in der Allgemeinmedizin. Der Facharzttitel ist in Deutschland die Voraussetzung dazu, um als Vetragsarzt für die gesetzlichen Krankenkassen tätig sein zu dürfen. Die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner wird mit einer Abschlussprüfung beendet.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Hausärzte
Auch Hausärzte können sich innerhalb ihrer Profession spezialieren. Mit Hilfe von Weiterbildungsmaßnahmen können sie sich z. B. besondere Behandlungsmöglichkeiten aneignen:
- Akupunktur
- Naturheilverfahren
- Allergologie
Verdienen Sie als Hausarzt genug?
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Facharzt/-ärztin - Allgemeinmedizin »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.