Das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und der Tarifvertrag regeln, wie viel Gehalt ein Polizeivollzugsbeamter für die nicht immer leichte Ausübung seines Berufes erhält.
Brutto Gehalt als Polizeivollzugsbeamter
Beruf | Polizeivollzugsbeamter/ Polizeivollzugsbeamtin | ||||||||||||||||||||
Monatliches Brutto | 3.219,60€ | ||||||||||||||||||||
Monatliches Netto | 2.166,94€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Brutto | 38.635,19€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Netto | 21.235,58€ | ||||||||||||||||||||
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1 | |||||||||||||||||||||
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Durchschnittlich verdient ein Polizeivollzugsbeamter 3.219,60€ brutto im Monat bei einem Stundenlohn von im Schnitt 19,05€. Diese Gehaltswerte wurden unserer hauseigenen Datenbank entnommen. Als Jahresgehalt sind zum Beruf Polizeivollzugsbeamter dort durchschnittlich 38.635,19€ brutto hinterlegt.
Inhaltsverzeichnis:
- Über den Beruf Polizeivollzugsbeamter
- Ausbildung als Polizeivollzugsbeamter
- Ausbildungsgehalt als Polizeivollzugsbeamter
- Einstiegsgehalt nach der Ausbildung
- Gehaltsentwicklung bei Polizeivollzugsbeamten
- Der große Gehaltsvergleich
Über den Beruf Polizeivollzugsbeamter
Polizeivollzugsbeamte (PVB) im mittleren Dienst arbeiten im Bereich der Schutzpolizei überwiegend im Wach- und Streifendienst. Mit Ausnahme der Kriminalpolizei tragen sie Uniformen und repräsentieren damit nach außen sichtbar und für jeden erkennbar den Staat.
Die Hauptaufgabe eines PVB ist die Wahrung und die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit. Sie sind die Ansprechpartner für Bürger, die Hilfe oder Rat suchen, müssen den Verkehr regeln und kontrollieren, sichern Gefahren- und Unfallstellen, greifen bei Streitigkeiten schlichtend ein, nehmen Anzeigen auf und unterstützen die Aufklärung von Straftaten.
Ein Polizeivollzugsbeamter ist entweder für die Länder oder für den Bund tätig. Dabei kann sich die Laufbahnbezeichnung je nach Bundesland unterscheiden. Im mittleren Dienst arbeiten Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen entweder für die Bereitschaftspolizei, für die Wasserschutzpolizei oder in den Polizeidienststellen der Bundesländer.
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Die Ausbildung als Polizeivollzugsbeamter
Die Ausbildung als Polizeivollzugsbeamter bzw. Polizeivollzugsbeamtin dauert zwei bis zweieinhalb Jahre. Die Ausbildung erfolgt im Zuge des sogenannten Vorbereitungsdienstes. Dieser wird durch die Vorgaben der Bundesländer geregelt.
Die Zeit des Vorbereitungsdienstes verbringt der angehende Polizeivollzugsbeamter in unterschiedlichen Bildungseinrichtungen der jeweiligen Landespolizei: in Polizeidienststellen, in Polizeidirektionen und zum Beispiel in Polizeischulen.
Ausbildungsgehalt als Polizeivollzugsbeamter
Das Ausbildungsgehalt beträgt durchschnittlich:
- 1. Ausbildungsjahr: 1.050 bis 1.100 Euro
- 2. Ausbildungsjahr: 1.100 bis 1.150 Euro
- 3. Ausbildungsjahr: 1.150 bis 1.200 Euro
Zusätzlich erhöht sich das Gehalt durch Schichtzuschläge, Sonn- und Feiertagszuschläge, Überstundenzuschläge und durch Gefahrenzulagen.
In der Probezeit erhält ein Polizeivollzugsbeamter das Anwärtergehalt. Im Mittleren Dienst beträgt dieses Gehalt durchschnittlich 1.300 Euro brutto, im gehobenen Dienst erhält ein Polizeivollzugsbeamter ein Anwärtergehalt von durchschnittlich monatlich 1.500 Euro und im höheren Dienst liegt es bei rund 2.300 Euro brutto.
Wie hoch ist das Einstiegsgehalt nach der Ausbildung?
Nach der Probezeit bezieht ein Polizeivollzugsbeamter ein Einstiegsgehalt von durchschnittlich 2.500 bis 1800 Euro Brutto monatlich. Im höheren Dienst erhält man ein Einstiegsgehalt von bis zu 4.500 Euro.
Wie viel Gehalt ein Polizeivollzugsbeamter genau verdient, ist abhängig vom Bundesland, von der Berufserfahrung, vom Dienstgrad und vom Familienstand. Ein Polizeivollzugsbeamter in den alten Bundesländern verdient mehr als in den neuen Bundesländern, außerdem gibt es Zulagen für Schicht-, Wochenend- und Feiertagsdienste.
Die Gehaltsentwicklung bei Polizeivollzugsbeamten
Das Gehalt als Polizeivollzugsbeamter richtet sich unabhängig vom Dienstgrad nach den Besoldungsstufen. Diese Stufen sind zwar immer gleich, wie hoch das Gehalt innerhalb dieser Stufen jedoch tatsächlich ausfällt, variiert von Bundesland zu Bundesland.
Die Bezeichnungen der Dienstgrade, genauer: Amtsbezeichnungen, sind bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 16 für den mittleren, gehobenen sowie für den höheren Dienst bundeseinheitlich festgelegt.
Besondere Führungspositionen, die der Besoldungsgruppe B zugeordnet werden, unterliegen dagegen landesrechtlichen Regellungen. Hierzu gehört zum Beispiel der Präsident des Bundeskriminalamts.
Auch die Amtsbezeichnungen und die Besoldung von Beamten, die sich noch im Vorbereitungsdienst befinden, werden seit der Förderalismusreform landesrechtlich geregelt.
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Einzelnachweise
- Bundesagentur für Arbeit: Polizeivollzugsbeamt(er/in) (mittl. Dienst) ➞
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