Existenzminimum

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Das Existenzminimum wird auch als Notbedarf bezeichnet. Daraus wird ersichtlich, dass es sich um Mittel handelt, die nötig sind, damit eine Person durch die Befriedigung seiner materiellen Bedürfnisse physisch überleben kann. Daher zählen zu den Mitteln, die die Existenz sichern sollen, vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnraum sowie eine Notfallversorgung in medizinischer Hinsicht.

Rechtsgrundlagen sind § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) sowie § 32a Einkommenssteuergesetz (EStG).

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Welche Arten von Existenzminimum gibt es?

Was genau das für eine Existenz notwendige Minimum ist, unterliegt immer einer kulturspezifischen und relativen Definition. In der Historie dieses Begriffes haben sich die folgenden Arten herauskristallisiert:

  • sozio-kulturelles Existenzminimum: Anrecht auf ALG II (Arbeitslosengeld II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt
  • schuldrechtliches Existenzminimum: vor Pfändung sicheres Existenzminimum von monatlich 1330,16 € netto (Stand 2022)
  • steuerrechtliches Existenzminimum: einkommenssteuerliches Existenzminimum von jährlich 11.604 Euro (Stand 2024)

Bei all diesen Arten geht es hauptsächlich um die minimal notwendigen Mittel beziehungsweise Beträge, die der Person zufließen oder angerechnet werden müssen, damit zumindest eine geringfügige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben möglich ist.

Existenzminimum Rechner

Wer beispielsweise Privatinsolvenz anmelden muss, zahlt einen monatlichen Betrag ab, um in sechs bzw. neun Jahren schuldfrei zu sein. Von einem bestehenden Nettolohn darf dabei gepfändet werden, allerdings darf das Existenzminimum nicht angetastet werden.

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Existenzminimum Höhe 2020 bis 2022

Der Gesetzgeber hat das einkommenssteuerliche Existenzminimum in den letzten Jahrzehnten immer wieder an die wirtschaftliche Entwicklung des Landes angepasst. Betrug der sogenannte jährliche Grundfreibetrag im Jahre 1989 bei 4.752 DM, so galten in den Jahren 2022 bis 2024 folgende Beträge:

JahrGrundfreibetrag
202411.604 Euro
202310.908 Euro
202210.347 Euro

Existenzminimum berechnen

Die Berechnung des steuerfreien, sächlichen Existenzminimums erfolgt durch die Ermittlung des sogenannten Regelbedarfs. Dieser setzt sich zusammen aus den folgenden Bedarfen:

  1. Regelbedarf
  2. Bedarfe von Kindern (Bildung und Teilhabe)
  3. Kosten für Unterkunft (Bruttokaltmiete oder angemessene Ausgaben für Haus- oder Wohnungseigentum)
  4. Heizkosten (inklusive Kosten für die Bereitung von Warmwasser)

Letztlich ist das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Harzt IV, die Basis für die Berechnung des Betrages, der aus Sicht des Gesetzgebers überlebenswichtig erscheint. Für das Jahr 2024 wurde beschlossen, dass eine alleinstehende Person mit 446 € im Monat ihren Lebensunterhalt bestreiten kann. Die Ermittlung des Existenzminimums möchte eine Antwort auf die Frage geben, was ein Mensch tatsächlich zum Leben braucht.

Existenzminimum für Rentner

Hier kommt der Begriff der Grundsicherung im Alter ins Spiel. In Deutschland liegt der Minimalbetrag an notwendiger Rente im Jahr 2024 bei 446 Euro plus Mietkosten. Wer als Rentner weniger Einkünfte bezieht, hat ein Anrecht auf die Grundsicherung. Angerechnet wird dabei hinzuverdientes Einkommen, Vermögen oder ähnliche Dinge. Laut Deutscher Rentenversicherung kann es sich bei einem monatlichen Einkommen unter 924 Euro lohnen, den Anspruch auf Grundsicherung zu prüfen.

Existenzminimum für Alleinerziehende

Wer als Alleinerziehender Elternteil für seine Familie verantwortlich ist, lebt häufig am Existenzminimum. Der Gesetzgeber sieht hier bestimmte Leistungen vor, die die finanzielle Not von Alleinerziehenden abmildern sollen. Dazu gehören vor allem:

Durch den nicht erziehenden Elternteil kommen zudem eigentlich noch Unterhalt für die vorhandenen Kinder sowie ein nachehelicher Unterhalt bzw. Geschiedenenunterhalt hinzu. Allerdings gibt es hier immer wieder Probleme, weil der zahlungspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung gar nicht oder nur in unzureichendem Maße nachkommt.

Alleinerziehende sollten sich auf jeden Fall rechtzeitig darüber informieren, welche Hilfeleistungen sie vom Staat erhalten können, um ihre Existenz zu sichern.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 32a »
  2. Deutsche Rentenversicherung: Die Grundsicherung für Bedürftige »

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