Firmenwagen Leasing im deutschen Steuerrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wenn Unternehmen ihren Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen möchten, können sie sich einen Fuhrpark zulegen, indem sie Fahrzeuge kaufen oder sie durch ein Firmenwagen Leasing bereitstellen.

In einem eigenen Überlassungsvertrag bzw. im Arbeitsvertrag sollte die Art der Nutzung geregelt werden.

Erlaubt der Arbeitgeber die private Nutzung, werden andere Maßstäbe bei der Besteuerung angesetzt. Rechtsgrundlage für die Versteuerung von Firmenwagen ist § 6 Abs.1 Nr. 4 S. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG).

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Voraussetzungen für ein Firmenwagen Leasing

Wer als Unternehmer mit dem Gedanken spielt, seinen Arbeitnehmern ein Firmenfahrzeug zu überlassen und ein Firmenwagen Leasing durchzuführen, der sollte vorher überlegen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Diese sind beispielsweise:

  • Bonität muss ausreichend sein
  • Schufa-Eintrag darf nicht negativ sein
  • Mindestalter beträgt 18 Jahre
  • Sitz des Unternehmens muss sich in Deutschland befinden
  • Einnahmen müssen die Leasing-Rate abdecken
  • Ein Unternehmen muss seit mindestens sechs Monaten bestehen
  • Zahlung einer Kaution als Sicherheit (eventuell bei jungen Unternehmen)
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Ist die Privatnutzung beim Firmenwagen Leasing erlaubt?

Ein Firmenwagen kann, je nach Wunsch des Arbeitgebers, entweder rein beruflichen Zwecken dienen oder auch zur privaten Nutzung freigegeben werden. Wird die Privatnutzung gestattet, muss festgehalten werden, inwieweit sich der Arbeitnehmer an den entstehenden Kosten beteiligt, etwa bezüglich des geltwerten Vorteils.

Welche Steuern fallen beim Firmenwagen Leasing an?

Bezüglich der Steuer für ein Firmenwagen Leasing sind verschiedene Dinge zu beachten. Zunächst einmal kann der Unternehmer die Kosten für das Leasing als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

So kann der Unternehmer beim Leasing die Leasingraten und auch die Leasing-Sonderzahlung zu 100 % sofort steuermindernd geltend machen.

Der Unternehmer muss darauf achten, dass der Leasing-Anbieter (Leasinggeber) auch nach Abschluss des Leasingvertrages der Leasinggeber bleibt. Ansonsten würde der Unternehmer nämlich zum Eigentümer und müsste den Firmenwagen in seiner Bilanz berücksichtigen.

Durch das Firmenwagen Leasing wird der Unternehmer zum Leasingnehmer und kann als solcher das geleaste Fahrzeug seinem Arbeitnehmer überlassen. Im Überlassungsvertrag ist festzuhalten, in welchem Umfang der Arbeitnehmer das Fahrzeug nutzen darf (ausschließlich beruflich oder auch privat).

Darf der Arbeitnehmer den Firmenwagen privat verwenden, hat er zwei Möglichkeiten, dies zu versteuern:

1-Prozent-Regel

Der Geldwerte Vorteil wird bei der 1-Prozent-Regel mit einem Prozent des Fahrzeug-Listenpreises angesetzt. Bei einem Preis von 25.000 Euro beispielsweise muss der Arbeitnehmer monatlich 250 Euro als geldwerten Vorteil versteuern und Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialversicherungsbeiträge und eventuelle Kirchensteuer zahlen.

Fahrtenbuch

Mit dem Fahrtenbuch wird die Höhe des geltwerten Vorteils mithilfe der tatsächlichen Kosten errechnet. Dafür wird ein Fahrtenbuch genutzt, in das sämtliche Fahrten detailliert eingetragen werden. Die privat gefahrenen Kilometer eines Jahres werden dann mit 25 Cent je Kilometer multipliziert, das Ergebnis ist der zu versteuernde geldwerte Vorteil. Der Betrag wird von der Finanzbehörde zum zu versteuernden Jahreseinkommen hinzugerechnet.

  • Unternehmen, die Firmenwagen für ihre Mitarbeiter benötigen, sollten sich mit ihrem Steuerberater besprechen, ob ein Firmenwagen Leasing oder ein Kauf steuerlich mehr Sinn macht.

Kosten für ein Firmenwagen Leasing

Von der Art der Überlassung hängt ab, welche Kosten der Arbeitgeber zu leisten hat und welche dem Arbeitnehmer entstehen.

Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel die Kosten für das Firmenwagen Leasing und regelt anschließend mit dem Arbeitnehmer, in welcher Weise dieser sich beteiligt, wenn er das Fahrzeug auch privat nutzen möchte.

Diese private Nutzung wertet das Finanzamt normalerweise als sogenannte Sachzuwendung und für eine solche fallen Einkommenssteuern an, die vom Arbeitnehmer zu tragen sind. Übernimmt der Arbeitnehmer die Kosten für das Firmenwagen Leasing, können Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regel nicht genutzt werden.

Zahlt er hingegen nur eine Nutzungspauschale, mindert dies den geltwerten Vorteil.

Versicherungen beim Firmenwagen Leasing

Wird ein Firmenwagen Leasing per Leasingvertrag abgeschlossen, ist vom Leasingnehmer (also dem Unternehmen, das die Wagen dann seinen Mitarbeitern überlässt) meist eine Versicherung in Form einer Vollkaskoversicherung abzuschließen.

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Diese greift, wenn es zu einer Beschädigung, der Zerstörung, dem Verlust oder einem Totalschaden am geleasten Wagen kommt. Zudem ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung sinnvoll.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 6 »

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