Allmählichkeitsschäden im Rahmen der Haftpflichtversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter Allmählichkeitsschäden verstehen Versicherungsexperten Schäden, die durch die allmähliche Wirkung von Gas, Niederschlag, Dämpfe, Rauch, Staub oder Ruß entstehen und von der Versicherungsleistung ausgeschlossen waren, bevor die neuen Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) 2008 in Kraft traten.

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Wie Allmählichkeitsschäden entstehen

Um Schäden als Allmählichkeitsschäden einzuordnen, ist es nicht von Bedeutung, ob die eigentlichen Schäden plötzlich oder allmählich aufgetreten sind. Hauptkriterium ist, dass das Ereignis, welches den Schaden auslöst, zu einer dauerhaften schädlichen Einwirkung führt.

Ein genauer Zeitraum konnte hier nicht festgelegt werden, es musste mit zeitlichen Schätzungen gearbeitet werden.

  • Heute können Allmählichkeitsschäden über die normalen Versicherungen mitversichert werden, allerdings sollten sich Versicherungsnehmer vor Abschluss des Vertrages informieren, ob diese Art von Schäden im Leistungsumfang der Versicherung tatsächlich enthalten sind. Sie stellen vor allem für Bauherren, Vermieter und auch Mieter eine wichtige Form der Absicherung dar.
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Beispiele für Allmählichkeitsschäden

Solche "schleichend" entstehenden Schäden können vor allem auf Baustellen, aber auch in bereits errichteten Gebäuden auftreten. Folgende Schäden (inklusive der Festlegung eines Zeitraumes für ihr Entstehen) sind beispielsweise möglich:

  • für ein durch einen Bagger zerstörtes Stromkabel = 3 Jahre (bei Feuchtigkeitseinwirkung)
  • für eine Schamottewand im Kamin = 6 Monate (bei Temperatureinwirkung)
  • für einen verworfenen Boden mit Parkett = 4–5 Wochen (bei Feuchtigkeitseinwirkung infolge fehlerhafter Montage)
  • für das Einfrieren einer Heizung = 4 Tage (bei entsprechendem Absinken der Raumtemperatur)

Welche Versicherung für welche Allmählichkeitsschäden?

Mit welcher Versicherungsart man diese Art von Schäden am besten absichert, hängt vor allem davon ab, in welchem Rahmen die Schäden entstehen können. So ist es etwa sinnvoll, dass Bauherren Allmählichkeitsschäden über ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung absichern lassen oder entsprechende Leistungen bei ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung anfragen.

Für den gewerblichen Bereich empfehlen Experten eine Gewerbeversicherung beziehungsweise eine Betriebshaftpflichtversicherung.

  • Wer Allmählichkeitsschäden versichern möchte, für den ist es sinnvoll, vorher verschiedene Versicherungsgesellschaften miteinander zu vergleichen und sich zu informieren, ob solche Schäden im Leistungsumfang der Versicherung enthalten sind.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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