Die Wahl der passenden Gewerbeversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Lediglich ein Kleingewerbe ist angemeldet. Für etwas Putzen und kleinere Hausmeistertätigkeiten ist dies völlig ausreichend. Gedanken über eine Versicherung scheinen unbegründet.

Aber wenn nur einmal vergessen wird, im Hausgang ein Schild aufzustellen, welches darauf hinweist, dass der Boden nass und rutschig ist und die ältere Dame, die gerade auf dem Weg zum im Haus ansässigen Arzt ist, fällt und bricht sich die Hüfte, wäre eine Gewerbeversicherung doch gut gewesen.

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Arten einer Gewerbeversicherung

Die Gewerbeversicherung als solche existiert nur als Oberbegriff. Im einleitend genannten Beispiel wäre eine Haftpflichtversicherung notwendig gewesen, die die Ansprüche der zu Schaden gekommenen Dame beglichen hätte.

Eine Haftpflichtversicherung ist die wohl am dringendst benötigte Versicherung für all jene, welche ein eigenes Gewerbe betreiben. Einen Überblick über die verschiedenen Arten einer Gewerbeversicherung und gegen was sie einen absichert, findet sich im Folgenden.

Der von vielen Versicherungsunternehmen genutzte Oberbegriff Gewerbeversicherung bezeichnet folgende Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung: Schützt gegen allerlei Schadensersatzansprüche. Etwa durch Verletzungen oder Schäden, die einem Kunden oder Unbeteiligten zustoßen.
  • Inhaltsversicherung: Das gewerbliche Gegenstück zur Hausratsversicherung schützt die Einrichtung, inklusive Lagerbestand einer Firma, vor Schäden und Einbrüchen.
  • Elektronikversicherung: Versichert Geräte wie beispielsweise Computer. Wichtig hierbei ist, dass auch deren Datenträger mitversichert sind.
  • Gebäudeversicherung: Eine Gebäudeversicherung ist auf gewerbliche Nutzung zugeschnitten.
  • Rechtsschutzversicherung: Sollte es einmal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, werden Anwalts- und Prozesskosten von dieser Versicherung gedeckt. Das Prinzip ist dasselbe, wie bei einer privaten Rechtsschutzversicherung.

Somit ist die Firma gegen alles geschützt, wodurch sie direkt angegriffen werden könnte: Schadensforderungen, Klagen oder Schäden durch höhere Gewalten.

Pakete für Vermieter, Landwirte oder Veranstalter, welche eine Gewerbeversicherung benötigen, finden sich in leicht abgewandelter Form.

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Überversicherung eines Gewerbes vermeiden

Eine Gewerbeversicherung sollte, um eine Überversicherung zu vermeiden, individuell angepasst werden. Je nach Betrieb kann man auf die eine oder andere Versicherungsform verzichten.

Wer etwa kein Betriebsgebäude besitzt, der benötigt sicherlich keine Gebäudeversicherung. Im Zweifelsfall sollte Rat von verschiedenen Fachleuten eingeholt werden, bevor eine Gewerbeversicherung abgeschlossen wird.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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