Aufschubzeit im Rahmen der Rentenversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Was ein Aufschub ist, weiß jeder. Er bedeutet, dass eine eigentlich zu erbringende Leistung zeitlich nach hinten geschoben wird. Ein Aufschub wird meist gewährt, um dem, der die Leistung erbringen muss, Zeit zu verschaffen. Die Aufschubzeit im Rahmen der Rentenversicherung funktioniert ebenfalls nach diesem Modell, nur wird sie hier der Rentenversicherung zugestanden.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Definition
  2. Praxisbeispiel
  3. Varianten

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Was bedeutet Aufschubzeit bei Rentenversicherung?

Wer eine private Rentenversicherung abschließt, der erklärt sich vertraglich bereit, dass er die Rente erst ab einem bestimmten Zeitpunkt von der Versicherung ausgezahlt bekommt. Der Aufschub bei der Rentenversicherung ist also der Zeitraum, der zwischen dem Vertragsbeginn und dem Start der Rentenzahlung liegt.

Ein praktisches Beispiel für die Aufschubzeit

Wie sich diese Zeit gestaltet, lässt sich am besten an einem praktischen Beispiel verdeutlichen. Jemand schließt eine private Rentenversicherung mit folgenden Bedingungen ab:

  • Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn beträgt 30 Jahre
  • Die Rentenzahlungen sollen mit 65 Jahren starten
  • Aufschubzeit im Rahmen der Rentenversicherung beträgt 35 Jahre

Die Rentenzahlung wird also einfach aufgeschoben, wobei die Beitragszahlungsdauer nicht länger sein darf, als die Aufschubzeit der Rentenversicherung. Die Dauer der Beitragszahlungen darf allerdings durchaus kürzer sein, als die Dauer des Aufschubs.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Drei Varianten der Aufschubzeit

Es gibt zwei verschiedene Arten des Aufschubs und zusätzlich eine Mischvariante, die die Eigenschaften der beiden Hauptvarianten miteinander verbindet. Folgende Arten des Aufschubs sind üblich:

  • Variante mit Beitragszahlungen über den gesamten, vertraglich vereinbarten Zeitraum (ähnlich einem Sparvertrag)
  • Variante mit einer Einmalprämie, die während des Aufschubszeitraumes vermehrt wird, um die Rente zu erhöhen
  • Mischvariante mit abgekürztem Beitragszahlungszeitraum und der Vermehrung während eines Teils des Aufschubszeitzeitraumes
  • Experten weisen darauf hin, dass der Vorteil der Aufschubzeit darin besteht, dass in diesem Zeitraum auf das anzusparende Kapital keine Abgeltungssteuer zu entrichten ist.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Versicherungen