Eine Versicherung soll in den meisten Fällen vor Schaden schützen. Eine Variante hat aber noch ein anderes Ziel vor Augen: Es geht der Versicherung ums Sparen. Die Kombination aus Kapitalaufbau und Risikovorsorge steckt auch in der Ausbildungsversicherung.
Inhaltsverzeichnis:
Grundlagen einer Ausbildungsversicherung
Die Ausbildungsversichung besteht aus einer Kombination zweier unterschiedlicher Zielsetzungen. Auf der einen Seite schließt der Versicherungsnehmer die Ausbildungsversicherung ab, um dem begünstigten Kind mit Erreichen eines bestimmten Alters eine feste Kapitalsumme zur Verfügung zu stellen.
Andererseits sichert die Gesellschaft den Todesfall ab. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, zahlt die Versicherung den Beitrag weiter. Auf den ersten Blick ein Konstrukt, das sich durchaus zu lohnen scheint.
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Vorteile und Nachteile einer Ausbildungsversicherung
Zwei wesentliche Pluspunkte machen die Ausbildungsversicherung scheinbar attraktiv. Der Versicherer deckt den Todesfall ab, die Versicherungssumme ist damit für das Kind garantiert. Parallel muss sich der Versicherungsnehmer nach seiner Unterschrift nicht mehr um die Ausbildungsversicherung kümmern, die Kapitalanlage der Prämien übernehmen andere.
Jede Medaille hat zwei Seiten
Trotz dieser Vorzüge wird die Ausbildungsversicherung heute oft kritisch hinterfragt. Ein wesentliches Hindernis ist die Tatsache, dass gerade ältere Versicherungsnehmer – beispielsweise die Großeltern – höhere Prämien zahlen. Der Abschluss ist daher eher für die jüngeren Eltern zu empfehlen.
Ein zweites Problem betrifft die Differenz zwischen Sparrate und Verwaltungskosten. Da die Ausbildungsversicherung dem Segment der Kapitallebensversicherung entstammt, hat auch sie mit vergleichsweise hohen Abschlusskosten zu kämpfen. Gerade in den ersten Jahren fließt nur ein Bruchteil der Prämien wirklich in den Kapitalaufbau.
- Der Abschluss eines Ausbildungsversicherungstarifs muss genau durchdacht werden. Da sich die Bedingungen und Konditionen der Gesellschaften unterscheiden, sind ein Vergleich und der Blick in die Versicherungsbedingungen unbedingt anzuraten. Parallel kann es sich rechnen, Alternativen zu prüfen.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung (VVG) →
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