Die Deckungszusage bei Versicherungen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter einer Deckungszusage versteht man im Versicherungssektor, dass eine Versicherungsgesellschaft sich explizit bereiterklärt, im Schadensfall Kosten zu übernehmen. Vor allem im Bereich der Rechtsschutzversicherungen spielt die Zusage eine entscheidende Rolle, denn die Versicherung zahlt die Kosten von Rechtsstreitigkeiten erst dann, wenn von ihrer Seite aus vorher eine solche Deckungszusage ergangen ist.

Eine solche Zusage kann man entweder selbst bei der Versicherung beantragen oder man übergibt diese Aufgabe dem Anwalt, der dies dann aber eigens in Rechnung stellt.

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Was beinhaltet die Deckungszusage?

Wer eine Streitangelegenheit mithilfe eines Rechtsstreits klären möchte, der braucht dazu natürlich einen Anwalt. Für die Kosten soll bei einer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung natürlich der Versicherer tragen. Damit die Versicherung die durch den Rechtsstreit entstehenden Kosten (in der Regel Gerichts- und Anwaltskosten) übernimmt, muss eine Deckungszusage eingeholt werden.

Wird ein solcher Antrag gestellt, prüft die Versicherung die Aussichten auf Erfolg und teilt dem Versicherten mit, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht.

  • Haben Versicherter und Versicherer eine Eigenbeteiligung vereinbart, dann muss der Versicherte alle Kosten bis zum Erreichen der vertraglich festgelegten Summe selbst zahlen, der Versicherer übernimmt die Kosten, die höher liegen, als der sogenannte Selbstbehalt.
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Was ist eine vorläufige Deckungszusage?

Unter normalen Umständen beginnt der Versicherungsschutz mit dem Beginn der Prämienzahlungen durch den Versicherten. Eine vorläufige Deckungszusage hingegen besagt, dass der Versicherungsschutz sozusagen vorgezogen wird und bereits vor der ersten Zahlung besteht.

Dieses im Versicherungsvertragsgesetz geregelte Vertragsverhältnis kommt vor allem im Bereich der Kfz-Haftpflchtversicherung zum Einsatz. Eine vorläufige Zusage wird durch vertragliche Kündigungsklauseln oder zeitliche Begrenzungen in ihrer Gültigkeitsdauer eingeschränkt. Sie endet beispielsweise:

  • bei Haftungsbeginn aufgrund des Hauptvertrages
  • wenn Vertragsverhandlungen endgültig scheitern
  • wenn der Hauptvertrag durch den Antragsteller widerrufen wird
  • bei der Nichteinlösung des Versicherungsbeitrags

Frist der Rechtsschutzversicherung für die Deckungszusage

Ist jemand im Besitz einer Rechtsschutzversicherung und muss zur Durchführung eines Rechtsstreits einen Anwalt beauftragen, dann benötigt er möglichst zeitnah die Deckungszusage der Versicherung.

Diese kann die Gewährung oder Ablehnung der Anfrage nicht endlos in die Länge ziehen. In der Regel hat sie maximal drei Wochen Zeit für die Beantwortung. Sind Unterlagen notwendig, dann kann sich diese Frist um weitere drei Wochen verlängern, anschließend muss die Versicherung dem Versicherten ihre Entscheidung mitteilen.

  • Wer einen Antrag auf Deckungszusage gestellt hat, sollte auf die Einhaltung der Fristen durch den Versicherer achten. Kommt dieser auch nach der genannten Zeit von maximal sechs Wochen zu keiner Entscheidung, so ist er verpflichtet, eine Deckungszusage zu geben.

Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung für Anwaltskosten

Bevor man sich als Versicherter auf einen Rechtsstreit einlässt und zu diesem Zweck einen Rechtsanwalt nimmt, sollte man sich von seiner Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage holen. Hat man eine solche nämlich nicht, kann es passieren, dass man auf den Anwaltskosten sitzen bleibt. Um eine sachgemäße Entscheidung zu treffen, ob ein berechtigter Versicherungsschutz besteht oder nicht, ist der Versicherte verpflichtet, seiner Anzeigepflicht nachzukommen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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