Ein Vergleich der Direktversicherung ist nur für Arbeitgeber

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Form der Gehaltsumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge. Hierbei schließt ein Arbeitgeber eine entsprechende Versicherung für seinen Mitarbeiter ab.

Hieraus resultieren sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile, aber auch einige Nachteile. Der Arbeitgeber ist auch derjenige, der darüber entscheidet, bei welchem Versicherungsunternehmen eine Direktversicherung abgeschlossen wird.

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Direktversicherung Vergleich nur für Arbeitgeber möglich

Zwar kann sich auch ein Arbeitnehmer Auskünfte darüber einholen, welche Versicherung seiner Meinung nach am besten für den Abschluss einer Direktversicherung geeignet wäre, allerdings wird seinem Wunsch in aller Regel nicht nachgekommen werden können. Denn die Entscheidung darüber, wo eine Versicherung abgeschlossen wird, trägt alleine der Arbeitgeber.

Und dieser ist in aller Regel nicht gewillt für einen jeden einzelnen Mitarbeiter eine Direktversicherung individuell nach seinen Wünschen abzuschließen. Der Arbeitgeber hat zumeist für sämtliche seiner Mitarbeiter bei einem und demselben Versicherungsunternehmen seine Verträge abgeschlossen.

Allerdings besteht für den Mitarbeiter durchaus die Möglichkeit, diese Art der Altersvorsorge auch abzulehnen, sollte er im Vergleich der Versicherungen zu der Ansicht gelangt sein, dass ihm diese persönlich keine Vorteile oder langfristig betrachtet sogar Nachteile bringen würde.

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Direktversicherung Vergleich online oder durch persönliche Beratung

Grundsätzlich ist es sowohl einem Arbeitgeber als auch den Mitarbeitern heutzutage sehr leicht möglich, die Versicherungen online über den Weg des Internets zu vergleichen, um sich ein Bild diesbezüglich zu machen.

Wem der Online-Vergleich nicht ausreicht, hat natürlich auch noch immer die Option, sich bei einem Fachmann seines Vertrauens umfassend beraten zu lassen und den Markt entsprechend einem Vergleich zu unterziehen.

Idealerweise sollte man sich die Mühe machen, im Internet zu recherchieren und zusätzlich mit seinem Ansprechpartner bei der Versicherung über Leistungen und Angebote zu sprechen. Auf diese Weise kann man das beste Angebot für sich ermitteln und hat eine bessere Verhandlungsbasis.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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