Die Doppelkarte im Rahmen der Kfz-Versicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer ein Kraftfahrzeug (Kfz) an- oder ummelden möchte, der braucht eine Bescheinigung über eine abgeschlossene Kfz-Versicherung. Diese Bescheinigung wurde früher auch als Deckungskarte beziehungsweise Doppelkarte bezeichnet. Sie wurde im Jahre 2008 durch die sogenannte eVB-Nummer, die offiziell elektronische Versicherungsbestätigung heißt, abgelöst.

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Doppelkarte bzw. eVB Nummer

Diese früher als Doppelkarte bezeichnete eVB-Nummer (eVB = elektronische Versicherungsbescheinigung) ist eine Kombination aus insgesamt sieben Zahlen und Buchstaben. Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, dessen Versicherungsgesellschaft sendet die eVB-Nummer an eine zentrale Datenbank.

Die Doppelkarte oder eVB-Nummer gibt über verschiedene Dinge Auskunft:

  • Informationen zum Fahrzeughalter oder Versicherungsnehmer
  • Angaben zum Kraftfahrzeug
  • Wer von einer Kfz-Versicherung zu einer anderen wechselt, muss sich um die Nummer keine Gedanken machen. Der neue Versicherer sorgt automatisch dafür, dass die Nummer in der zentralen Datenbank entsprechend geändert wird.
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Wann benötigt man die eVG-Nummer(Doppelkarte)?

Die frühere Doppelkarte und heutige eVB-Nummer wird vom Versicherungsnehmer immer dann benötigt, wenn er bezüglich seines Kraftfahrzeugs folgende Dinge tun möchte:

  • ein Fahrzeug neu zulassen
  • das Fahrzeug wechseln
  • umziehen und ein neues Kennzeichen beantragen
  • ein Kurzzeitkennzeichen beantragen (z. B. für Überführungen oder Probefahrten)
  • ein stillgelegtes Kraftfahrzeug wieder zulassen
  • die Ummeldung eines Kfz auf einen anderen Halter vornehmen
  • am Fahrzeug vorgenommene Veränderungen der Zulassungsbehörde mitteilen

Wo erhält man die eVB-Nummer bzw. Doppelkarte?

Ebenso wie die Karte muss der Versicherungsnehmer auch die eVB-Nummer bei seinem Kfz-Versicherer anfordern. Die Kfz-Versicherung sendet die Nummer dann dem Versicherungsnehmer zu, entweder per E-Mail, mittels SMS-Nachricht, per Post, online mithilfe der Versicherungs-Website oder per Telefon.

Auf welchem Weg der Versicherte die Nummer bekommt, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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