Die GAP-Deckung im Rahmen einer Versicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Vor allem diejenigen, die schon einmal ein Kraftfahrzeug geleast haben, kennen den Begriff der GAP-Deckung. Eine GAP-Deckung ist nichts anderes, als die Absicherung der Lücke zwischen den Restbeträgen aus einem Leasingvertrag und dem Wiederbeschaffungswert.

Diese Deckung wird in vielen Fällen zusätzlich zu einer Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Für über einen Kredit finanzierte Kraftfahrzeuge kann eine solche Vereinbarung nach geltendem Recht nicht genutzt werden.

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Wann ist eine GAP-Deckung sinnvoll?

Experten raten zu einer GAP-Deckung für geleaste Kraftfahrzeuge, die in die Kategorie des mittleren und gehobenen Preissegments gehören. Vielleicht kann eine einfaches Rechenbeispiel verdeutlichen, warum eine solche Vereinbarung sinnvoll ist. Folgende Konditionen bilden die Grundlage:

  • Wiederbeschaffungswert am Tag des Schadens = 12.000 Euro
  • Restbetrag aus dem Leasingvertrag = 15.000 Euro
  • Differenz (GAP-Deckung) = 3.000 Euro

Diese Differenz und der damit einhergehende finanzielle Verlust ist umso höher, desto größer der Restbetrag für das Fahrzeug ist. Vor allem bei einem Fahrzeug aus dem Luxussegment kann hier schnell ein fünfstelliger Betrag entstehen, den ohne GAP-Deckung der Leasingnehmer zu zahlen hat.

Eine weitere Funktion der Deckung ist die Ergänzung der sogenannten Neupreisentschädigung. Diese wird nur für einen bestimmten Zeitraum gewährt (meist zwischen 12 und 24 Monate) und verfällt, sobald das Fahrzeug zu alt ist oder wenn die Leasingsumme höher ist, als der ursprüngliche Neuwert des Fahrzeugs. In diesen Fällen gilt eine GAP-Deckung als sinnvolle Ergänzung.

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Kosten einer GAP-Deckung

Normalerweise fallen für eine solche Deckung keinerlei Kosten für den Leasingnehmer an, weil die Vereinbarung in den meisten Fällen bereits ein Bestandteil des Leasingvertrages ist. Kosten entstehen erst, wenn eine GAP-Deckung zusätzlich oder erst später vereinbart werden soll.

Indirekt können Aufwendungen dadurch entstehen, dass man mit der Versicherung eine Selbstbeteiligung (den sogenannten Selbstbehalt) vereinbart. Dies ist sowohl bei einer Teilkaskoversicherung, als auch bei einer Vollkaskoversicherung möglich.

  • Je höher man die Selbstbeteiligung vereinbart, umso stärker wirkt sich dies auf die zu zahlenden Versicherungsbeiträge aus. Sehr häufig wird beispielsweise bei einer Teilkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 150 Euro angeboten, bei einer Vollkaskoversicherung liegt sie bei 300 Euro. Prinzipiell kann man die Höhe aber frei wählen. Durch eine Selbstbeteiligung sinkt zwar der Versicherungsbeitrag, dafür muss der Versicherte bei einem Schadensfall die Kosten bis zum Erreichen der Selbstbeteiligung selbst zahlen.

Ist eine GAP-Deckung nachträglich möglich?

Man kann eine solche Vereinbarung prinzipiell auch nachträglich abschließen. Normalerweise wird diese Deckung dem Leasingnehmer aber im Rahmen des Leasingvertrags kostenlos angeboten. Sollte eine derartige Deckung erst nachträglich bzw. zusätzlich zur Vollkasko abgeschlossen werden, so ist die Höhe der Beiträge für diese Zusatzversicherung vor allem abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen der Versicherung.

Kündigung einer GAP-Deckung?

Die Deckung bleibt stets bis zum Ende des Leasingvertrages bestehen und wird bis zu diesem Zeitpunkt gewährleistet. Eine spezielle Kündigung der GAP-Deckung ist nicht notwendig, da sie mit dem Ende des Leasingvertrages automatisch mit erlischt.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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