Die Grüne Versicherungskarte

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer das Ausland besucht und dabei sein Auto benutzt, ist verpflichtet, sich an die Versicherungsvorschriften des Reiselandes zu halten. Normalerweise würde das bedeuten, dass man vor seiner Einreise einen dementsprechenden Versicherungsschutz benötigt. Dieser müsste dann direkt an der Grenze abgeschlossen werden.

Diese Notwendigkeit entfällt, weil in den 1960-er Jahren mehr als 40 Staaten im Rahmen des sogenannten Grüne-Karte-Abkommen entschieden haben, eine im jeweiligen Heimatland des Reisenden ausgestellte Bescheinigung über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung anerkennen.

Der offizielle Titel der Bescheinigung lautet "Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK)". Aufgrund der Farbe wird sie aber meist als Grüne Karte beziehungsweise Grüne Versicherungskarte bezeichnet. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (HPflEGRLDV).

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Wo kann man eine Grüne Versicherungskarte beantragen?

Um die bürokratischen Wege kurz zu halten, wurde entschieden, dass die Grüne Versicherungskarte direkt von der Kfz-Versicherung ausgestellt wird, bei der man sein Fahrzeug versichert hat. In der Regel muss man eine solche Karte nicht eigens beantragen, sie sollte dem Versicherungsnehmer zusammen mit der Versicherungspolice ausgehändigt werden.

Ist dies nicht der Fall, hat man die folgenden Möglichkeiten:

  • man beantragt sie über einen Vertreter der Versicherungsgesellschaft
  • man beantragt sie online über die Website des Versicherers

Hat man die grüne Versicherungskarte vom Versicherer erhalten, ist es ratsam, sie im Fahrzeug unterzubringen, so kann man sie nicht vergessen, wenn man auf Reisen geht. Allerdings ist es im Normalfall nicht schlimm, wenn man die Karte einmal nicht dabei hat. Grund dafür ist, dass zwischen den EWR-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum) sowie der Schweiz seit 1974 das sogenannte Kennzeichenabkommen vereinbart wurde. Dieses Abkommen besagt, dass in den beteiligten Staaten das am Fahrzeug angebrachte amtliche Kfz-Kennzeichen als Nachweis über das bestehen einer Kfz-Versicherung anerkannt wird.

Die Grüne Versicherungskarte wird also in den EU-Staaten sowie in den folgenden Ländern nicht benötigt:

  • Andorra
  • Monaco
  • Norwegen
  • Island
  • Schweiz
  • Liechtenstein

Eine Ausnahme bildet Italien, denn obwohl es zur Europäischen Union gehört und das Kennzeichenabkommen mit unterzeichnet hat, wird dort vor allem nach Unfällen gerne die Grüne Versicherungskarte als Nachweis verlangt.

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Dauer der Gültigkeit der grünen Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte ist nicht zeitlich unbegrenzt gültig. Normalerweise wird sie für die Dauer von drei Jahren ausgestellt, anschließend kann Versicherte sie immer wieder für drei weitere Jahre verlängern lassen. Dabei ist zu beachten, dass man die Karte auf jeden Fall vernichten sollte, wenn man das Fahrzeug verkauft. So ist ein Missbrauch der Karte durch spätere Eigentümer ausgeschlossen.

Wo ist die Grüne Versicherungskarte Pflicht?

Eine Grüne Versicherungskarte ist immer dann Pflicht, wenn man die Bundesrepublik Deutschland mit seinem Fahrzeug verlässt. Prinzipiell muss man sie also in den Staaten der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum und darüber hinaus auch in der Türkei, in Russland sowie Tunesien mitführen. Alle Staaten, die sich dem Abkommen angeschlossen haben, sind auf der Grünen Versicherungskarte aufgeführt. Länder, in denen der Versicherer im Notfall nicht einspringt, sind auf der Karte durchgestrichen.

  • Vor einer Reise ins Ausland sollte man sich durch einen Blick auf die grüne Versicherungskarte oder durch einen Anruf beim Versicherer vergewissern, ob das Grüne-Karte-Abkommen im Zielland gilt oder ob dieses eventuell von der Versicherung ausgeschlossen wurde. In diesem Fall ist es ratsam, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen.

Es gibt einige Staaten außerhalb der EU und des EWR, in denen man die Karte bei der Einreise meist vorzeigen muss.

Zu diesen Ländern gehören vor allem:

  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Iran
  • Israel
  • Marokko
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Serbien
  • Montenegro
  • Ukraine
  • Türkei
  • Weißrussland

Im Kosovo wird die grüne Versicherungskarte prinzipiell nicht anerkannt, man benötigt also eine eigene Versicherung, wenn man mit dem eigenen Fahrzeug in das Land einreisen möchte.

Kosten der grünen Versicherungskarte

Kosten für die Beantragung oder Verlängerung entstehen für den Versicherten nicht. Die einzigen Aufwendungen sind sozusagen die Kosten für die Kfz-Versicherung, in deren Rahmen man die grüne Versicherungskarte dann kostenfrei erhält. Selbst, wenn man seine Karte verliert, wird sie dem Versicherten normalerweise kostenfrei ersetzt.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (HPflEGRLDV) »

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