Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Seit der Einführung der freien Wahl der Krankenkasse bemühen sich diese, den Anteil an alten und kranken Versicherungsnehmern zu reduzieren und den Anteil von jungen und gesunden Mitgliedern zu steigern. So sollten die Beitrage gering gehalten werden. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurde vom Gesetzgeber 1994 der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (RSA) geschaffen.

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Ziel des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs

Krankenkassen, die hauptsächlich junge und gesunde Mitglieder haben, können mit niedrigen Beitragssätzen arbeiten, was natürlich weitere Interessenten anlockt und dazu motiviert, Mitglied zu werden. Solche Krankenkassen haben eine „gute“ Risikostruktur. Demgegenüber müssen Krankenkassen mit einer "schlechten" Risikostruktur als Folge vieler kranker Mitglieder höhere Beiträge verlangen, um die Kosten zu decken.

Ein morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich wurde durch den Gesetzgeber als Instrument geschaffen, mit dem sich diese Unterschiede ausgleichen und damit der Teufelskreis für Krankenkassen mit höheren Beiträgen beenden lassen.

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Wie funktioniert der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich?

Der Morbi-RSA (Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) orientiert sich seit 2009 vor allem am Krankheitszustand beziehungsweise der Morbidität der in einer Krankenkasse Versicherten. Im Rahmen dieses Ausgleichs geschehen vor allem zwei Dinge:

  • Kassen mit überdurchschnittlich hohen Beitragseinnahmen zahlen Ausgleichsbeträge an die Krankenkassen, deren Mitglieder zum großen Teil aus Geringverdienern bestehen.
  • Krankenkassen, deren Mitglieder überwiegend alte und invalide Personen sind, erhalten Ausgleichszahlungen von den Krankenkassen, deren Mitglieder zum großen Teil junge, gesunde Männer sind (dies nennt sich Beitragsbedarfsausgleich).

Über diese Zahlungen von Kassen mit niedrigen Beiträgen und hohen Einnahmen an Krankenkassen mit hohen Beiträgen und niedrigen Einnahmen will der Gesetzgeber die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenkassen erhalten und verhindern, dass die Letztgenannten in finanzielle Schieflache geraten und in den Ruin steuern.

Ein solcher Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich sorgt also für die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit.

Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich - Reformbedarf

Obwohl die Beitragssätze ohne den Morbi-RSA weit auseinanderlagen und heute dank Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich einen deutlich geringeren Unterschied aufweisen, gilt dieser immer noch als zu groß.

Es ist für Krankenkassen auch heute noch vorteilhaft, Versicherte mit „guten Risiken“ anzulocken. Dabei bleibt die Qualität sowie die Wirtschaftlichkeit der Versorgung auf der Strecke. Diese sollten allerdings das vorrangige Ziel jedes von der Gesundheitspolitik unterstützten Wettbewerbs sein.

Um noch vorhandene regionale Ausgabenunterschiede effizienter auszugleichen, wird die Berücksichtigung von zehn Morbiditäts- bzw. Mortalitätsmerkmalen wie Sterbekosten, Pflegegrad oder Hausarztdichte erwogen. Um noch gegebene Deckungsbeitragsunterschiede weiter auszugleichen, wurde das sogenannte Deckungsbeitrags-Cluster-Modell entwickelt.

Bisher gibt es lediglich einen Reformentwurf, der aber nur bis 2020 wirksam werden kann, wenn er 2019 verabschiedet und in Kraft gesetzt wird.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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