Natürliche Garantiezeit bei Versicherungen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Beim Abschluss einer Lebensversicherung können zwischen den Vertragspartnern zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden, durch die der Versicherte mehr Sicherheit erhält. Zu diesen zusätzlichen Vertragsbestandteilen kann auch die natürliche Garantiezeit gehören.

Durch diese Garantiezeit wird geregelt, dass ab dem Beginn der Rentenzeit ein Minimalbetrag vorhanden sein muss, der ausgezahlt werden kann. Dadurch entsteht für den Versicherungsnehmer im Rahmen der privaten Rentenversicherung eine zusätzliche Sicherheitsvorkehrung.

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Wann die natürliche Garantiezeit nicht greift

Es gibt bestimmte Versicherungsformen, bei denen die natürliche Garantiezeit nicht zur Anwendung kommen kann. Zu diesen Versicherungsarten gehören vor allem:

  • fondsgebundene Versicherungen
  • Rentenversicherungen gemäß dem Altersvermögensgesetz
  • Bei klassischen Lebensversicherungen werden hingegen im Erlebensfall die bis dahin eingezahlten Beiträge, allerdings ohne Hinzurechnen von Zinsen oder sonstigen Zuschlägen, an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Erlebt der Versicherte aufgrund seines Todes den Beginn der Rentenzeit nicht, muss die Versicherung keinerlei zusätzliche Leistungen erbringen.
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Welche Funktion hat die natürliche Garantiezeit?

Wer sich für eine Lebensversicherung entscheidet, möchte natürlich die bestmöglichen Konditionen und ein hohes Maß an Sicherheit erreichen. Zu dieser Sicherheit gehört auch, dass die eingezahlten Beiträge nicht durch negative Entwicklungen an den Geldmärkten verlorengehen.

Durch die natürliche Garantiezeit können sich die Versicherungen von möglichen Negativtrends an den Finanzmärkten loslösen und gewährleisten, dass selbst in sogenannten Baisse-Phasen der Märkte (letztmals im Jahre 2008) Mittel in ausreichendem Maße für die Leistungen aus der Rentenversicherung vorhanden sind.

Natürliche Garantiezeit und Riester-Rente

Die natürliche Garantiezeit bei Lebensversicherungen gleicht sehr stark dem Riester-Sparvertrag. Dieser garantiert dem Versicherungsnehmer beim Beginn des Rentenalters eine Mindestsumme, die sich aus den getätigten Einzahlungen sowie den vom Staat gewährten Prämien zusammensetzt.

Für alle, die mit dem Gedanken spielen, eines dieser beiden Modelle für sich zu nutzen, ist es ratsam, sich vorher über die Konditionen bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu informieren und sie miteinander zu vergleichen.

Solche zusätzlichen Leistungen und den damit verbundenen Mehraufwand lassen sich die Versicherungsgesellschaften natürlich mithilfe höherer Beitragssätze honorieren.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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