Vermieterrechtsschutz - Sonderform der Rechtsschutzversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Vermieterrechtsschutzversicherung ist eine besondere Form der Rechtsschutzversicherung, die speziell für Vermieter konzipiert wurde. Sie bietet Versicherungsschutz gegen rechtliche Auseinandersetzungen, die Vermietern im Zusammenhang mit ihrer Vermietungstätigkeit begegnen können.

Die Versicherung greift beispielsweise bei Streitigkeiten mit Mietern, Nachbarn oder anderen Personen im Zusammenhang mit dem Vermietungsobjekt. Dazu gehören zum Beispiel Streitigkeiten um Mietvertragskündigungen, Mietzinsforderungen, Schadensersatzforderungen oder Schönheitsreparaturen.

Eine Vermieterrechtsschutzversicherung hilft Vermietern bei der Reduzierung von Kosten für Rechtsberatungen und gerichtliche Auseinandersetzungen. Sie bietet daher eine finanzielle Absicherung und schützt Vermieter vor möglichen rechtlichen Risiken.

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Welche Kosten übernimmt der Vermieterrechtsschutz?

Eine Vermieterrechtsschutzversicherung kann im Falle von drohenden Rechtsstreitigkeiten vor einem Gericht die zu erwartenden Kosten reduzieren. Eine solche Versicherung übernimmt je nach Umfang in der Regel die Kosten, die dem Vermieter im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht entstehen. Dazu gehören vor allem:

  • Anwaltskosten
  • Notarkosten
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Zeugenaussagen
  • Gutachter-Kosten
  • Kosten für Sachverständige
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Vermieterrechtsschutz ohne Wartezeit

Im Regelfall muss der Versicherungsnehmer eine gewisse Wartezeit (auch Karenzzeit genannt) in Kauf nehmen bis der Versicherungsvertrag in vollem Umfang gültig wird und vom Versicherer im Schadensfall Kosten übernommen werden. Die Dauer der Karenzzeit beträgt in der Regel zwischen drei und sechs Monaten. Der Vermieter hat also erst nach Ablauf der Karenzzeit Anspruch auf den Versicherungsschutz.

Diese Karenzzeit soll sicherstellen, dass die Versicherung nur für unvorhergesehene Ereignisse in Anspruch genommen wird. Die Karenzzeit ist eine übliche Bedingung in den meisten Versicherungsverträgen, um die Versicherungsgesellschaft vor Missbrauch und Fehlverhalten zu schützen.

Bisher galt die Regel, dass der Versicherungsschutz bei einem Vermieterrechtsschutz erst greift, wenn sich das Ereignis, das zum Streitfall führte, erst nach dem Ende der dreimonatigen Wartezeit zugetragen hat. Inzwischen wird es allerdings so gehandhabt, dass der Versicherungsschutz auch für Vorfälle innerhalb der Karenzzeit greift, wenn das dem Streitfall zugrundeliegende Ereignis erst nach der Wartezeit bekannt wird.

Was kostet der Vermieterrechtsschutz?

Wer als Vermieter mit dem Gedanken spielt, sich einen Vermieterrechtsschutz zuzulegen, sollte vor seiner Entscheidung die einzelnen Versicherungsunternehmen und ihre Leistungen miteinander vergleichen. Die jährlichen Kosten für eine Vermieterrechtsschutzversicherung liegen zwar bei den meisten Versicherern im niedrigen dreistelligen Bereich, aber der Leistungsumfang kann stark variieren.

Bei einem Vergleich sollte man vor allem auf folgende Angaben achten:

  • Deckungssumme (zwischen 300.000 Euro und unbegrenzter Deckung)
  • Höhe der Selbstbeteiligung (zwischen 150 und 400 Euro)
  • Wartezeit (meist zwischen drei und sechs Monate)

Je nach der Höhe der Deckungssumme sowie der Selbstbeteiligung können die Kosten höher oder niedriger ausfallen. Je höher die Deckung und je niedriger die Selbstbeteiligung, desto höher sind in der Regel die jährlichen Kosten für den Vermieterrechtsschutz. Wählt man eine niedrige Deckungssumme und eine hohe Selbstbeteiligung, sinkt meist der zu zahlende Versicherungsbeitrag. Auch zusätzliche Leistungen innerhalb des Versicherungspaketes können zu höheren Kosten führen.

Ist der Vermieterrechtsschutz steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zum Vermieterrechtsschutz kann der Versicherte in vollem Umfang steuerlich geltend machen. Dazu ist es meistens notwendig, den Finanzbehörden den Versicherungsschein oder eine Kostenaufstellung für die abgeschlossene Versicherung vorzulegen. Beide Dokumente erhält der Versicherte vom Versicherungsunternehmen.

Ist die Vermieterrechtsschutzversicherung Teil einer größeren Gesamtversicherung, darf nur der Teil steuerlich abgesetzt werden, der tatsächlich für den Vermieterrechtsschutz aufgebracht wird. Wird mit der Versicherung privat genutztes Wohneigentum versichert, muss dieser Teil ebenfalls herausgerechnet werden, da er nicht steuerlich absetzbar ist.

  • Die Kosten für die Vermieterrechtsschutzversicherung werden in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht, also wie Finanzierungs-, Instandhaltungs- oder Bürokosten. Sie dürfen übrigens nicht im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter abgewälzt werden.

Gilt Vermieterrechtsschutz rückwirkend?

Einen Vermieterrechtsschutz rückwirkend abzuschließen, ist bei den meisten Versicherungsunternehmen nicht möglich, da eine Vermieterrechtsschutzversicherung auf Vorsorge angelegt ist. Ist der Schadensfall bereits eingetreten oder absehbar, ist es für eine Versicherung zu spät, um Schutz zu bieten.

Nur vereinzelt bieten Versicherer eine rückwirkend geltende Rechtsschutzversicherung an. Üblich ist eine rückwirkende Versicherung vor allem im Bereich des Verkehrswesens. In der Vermietung von Wohnungen, Gewerbeimmobilien oder Häusern gibt es solche rückwirkenden Versicherungen nicht.

Häufig gestellte Fragen zum Vermieterrechtsschutz

Wer kann eine Vermieterrechtsschutzversicherung abschließen?

Eine Vermieterrechtsschutzversicherung kann von Privatpersonen oder Unternehmen abgeschlossen werden, die eine oder mehrere Wohn- oder Gewerbeimmobilien vermieten.

Es gibt allerdings auch einige Fälle, in denen keine Vermieterrechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann. Zum Beispiel können Vermieter, die bereits in einen Rechtsstreit verwickelt sind oder wegen Vermietungstatbeständen verurteilt wurden, es schwer haben, eine Versicherung abzuschließen. Auch bei besonders risikoreichen Vermietungsobjekten kann es Schwierigkeiten bei der Versicherung geben.

Kann ich meine Vermieterrechtsschutzversicherung jederzeit kündigen?

Theoretisch können Vermieter ihre Vermieterrechtsschutzversicherung jederzeit kündigen. Allerdings sollten vorher die individuellen Kündigungsfristen und Kündigungsbedingungen im Versicherungsvertrag geprüft werden, damit sichergestellt werden kann, dass die Versicherung ordnungsgemäß gekündigt wird. Außerdem kann es je nach Versicherung eine Mindestvertragslaufzeit geben, während der eine Kündigung nicht möglich ist bzw. eine Kündigung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Werden Vertragsstrafen von einer Vermieterrechtsschutzversicherung abgedeckt?

Ob eine Vermieterrechtsschutzversicherung eine Vertragsstrafe abdeckt, hängt von den Bedingungen und dem Umfang des Versicherungsschutzes ab. In der Regel fallen Vertragsstrafen jedoch nicht in den Leistungsbereich der Vermieterrechtsschutzversicherung, da sie als Sanktionen für Vertragsverletzungen gelten und somit meist im Voraus bekannt sind.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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