Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeutet die Karenzzeit den Zeitraum zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und dem Beginn der Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Eine solche Zeit kann der Versicherte mit seiner Versicherungsgesellschaft vereinbaren. Sie führt in der Regel zu besseren Konditionen für den Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Inhaltsverzeichnis:
Karenzzeit und Lohnfortzahlung
Wer als Arbeitnehmer angestellt ist, hat bei einem Unfall Anspruch auf die Lohnfortzahlung und dies selbst dann, wenn das Arbeitsverhältnis erst sehr kurze Zeit besteht.
Es gibt also bezüglich einer Fortzahlung des Lohnes im Krankheitsfall keine Wartezeit, auf die sich der Arbeitgeber berufen könnte. Dies gilt, obwohl in § 3 III EntgeltFZG festgeschrieben ist, dass die Pflicht zur Entgeltfortzahlung frühestens nach einem ununterbrochenen, mindestens vier Wochen bestehenden Arbeitsverhältnis beginnt. Zudem beträgt laut § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgeltFZG) die Dauer der Lohnfortzahlung maximal 6 Wochen.
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Karenzzeit beim Krankengeld
Wer erkrankt, hat ein gesetzliches Anrecht auf Krankengeld. Allerdings muss man hier unterscheiden zwischen gesetzlich und privat versicherten Personen. Für beide gelten unterschiedliche Regelungen bezüglich der Wartezeit beim Krankengeld der gesetzlichen Versicherung und dem von privaten Versicherungen gezahlten Krankentagegeld:
Pflichtversicherte Arbeitnehmer
Sie haben von dem Tag an ein Anrecht auf Krankengeld bzw. Krankentagegeld, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird. Hier ist aber zu beachten, dass der Anspruch einer Karenzzeit unterliegt, wenn ein Anspruch auf Lohnfortzahlung von Seiten des Arbeitgebers besteht oder der Versicherte sonstige Leistungen erhält. Die Karenzzeit beträgt 42 Krankheitstage, ab dem 43 Tag bekommen gesetzlich Krankenversicherte das ihnen zustehende Krankengeld. Durch diese Regelung besteht keine Karenzzeit für die Leistung in Form des gesetzlichen Krankentagegeldes.
Freiwillig gesetzlich Versicherte
Wer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, muss bei Abschluss einer Krankenversicherung entscheiden, ob Krankengeld in Anspruch genommen werden soll oder nicht. Diese Entscheidung hat nämlich Auswirkungen auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge. Möchte ein freiwillig Versicherter Krankengeld beziehen, besteht für das gesetzliche Krankentagegeld eine 42-tägige Wartezeit. Er erhält dann das Krankengeld ab Krankheitstag Nummer 43.
Privat Versicherte
Im Gegensatz zu einer gesetzlichen Krankenversicherung, kann der privat Versicherte die Dauer der Karenzzeit für Krankentagegeld frei bestimmen. In der Regel bieten die Versicherer Karenzzeiten von 3, 7, 14, 21, 28 oder 42 Tagen an. Die Dauer hängt vom gewählten Tarif ab. Sehr oft wird die Wartezeit bei verschiedenen Berufsgruppen auf bestimmte Zeiträume begrenzt, sodass nicht jeder jede Dauer wählen kann.
- Wer nicht sicher ist, welche private Berufsunfähigkeitsversicherung beziehungsweise welche Leistung er wählen soll, dem ist zu raten, zuerst verschiedene Anbieter miteinander zu vergleichen. Die Konditionen können von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich sein. Durch einen Vergleich erfährt man zudem, welche Versicherer die gewünschte Wartezeit anbietet.
Unterbrechung der Karenzzeit
Die Regelungen zur Unterbrechung der Karenzzeit sind bei den Versicherern unterschiedlich.
Kann ein Versicherter mit Berufsunfähigkeitsversicherung nach einer bescheinigten Berufsunfähigkeit mit gestarteter Wartezeit von sechs Monaten seinem Beruf nach drei Monaten doch wieder nachgehen, wird allerdings aufgrund derselben Ursache wieder berufsunfähig, dann besteht die Möglichkeit, dass von der Berufsunfähigkeitsversicherung die schon vergangene Karenzzeit (also drei Monate) auf die zweite Berufsunfähigkeit angerechnet wird.
Er muss in diesem Fall für dieselben Beschwerden nur drei Monate überbrücken, bevor er von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine BU-Rente erhält.
Karenzzeit für Selbstständige
Die Dauer der Karenzzeit ist vor allem für Selbstständige besonders wichtig, da sie bei einer Erkrankung nicht auf die Leistungen eines Arbeitgebers zurückgreifen können. Zudem sind viele selbstständig Tätige privat krankenversichert und haben damit einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld.
Wer als Selbstständiger freiwillig Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann sich über die sogenannte Wahlerklärung und den damit einhergehenden regulären Beitragssatz oder durch einen Wahltarif, in dem ein Krankengeldanspruch enthalten ist, für den Fall einer längeren Erkrankung absichern. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist denkbar.
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Karenzzeit - Vor- und Nachteile
Der große Vorteil einer Karenzzeit besteht darin, dass der Versicherungsnehmer niedrigere Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen muss. Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung selbst profitiert von einer solchen Wartezeit, da er die Leistung in Form der Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versicherungsvertrag erst später erbringen muss.
Der Nachteil einer Karenzzeit ist, dass der Versicherte ein größeres, finanzielles Risiko hat, da er den Zeitraum der Karenz in anderer From finanziell überbrücken muss. Besitzt er keinerlei Rücklagen, kann dies zu einem echten Problem werden.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgeltFZG) § 3 »
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