Die Zahnersatzversicherung für einen eventuell nötigen Zahnersatz

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Zahnzusatzversicherung kann die aufkommenden Kosten von Zahnbehandlungen oder ästhetischen Zahneingriffen decken oder zumindest abfedern.

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Was leistet eine Zahnersatzversicherung?

Eine gute Zahnersatzversicherung sollte die Kosten für einen eventuell nötigen Zahnersatz komplett decken. Dies klingt leichter als es am Ende ist.

Es gibt eine ganze Reihe von Kriterien, auf die das Kleingedruckte beim Abschluss einer Police geprüft werden sollte. So sollte die Versicherung möglichst die kompletten Kosten erstatten, mindestens jedoch 70 Prozent. Geringere Sätze lohnen den Abschluss einer Zahnersatzversicherung kaum.

Auch Klauseln, welche die Leistungen der Versicherung für einen gewissen Zeitraum deckeln, sollten vermieden werden. So ist denkbar, dass eine Zahnersatzversicherung angibt, in einem festgelegten Zeitraum, etwa für ein Jahr, nur Kosten bis zu einer gewissen Höhe zu übernehmen.

Diese Versicherung sollte deshalb gemieden werden, weil größere Eingriffe oft nicht inklusive aller Folgeeingriffe möglich wären oder über Jahre verschleppt werden müssten, um Kosten zu sparen. Dies wäre der Gesundheit der Zähne sicherlich nicht zuträglich.

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Die Zahnersatzversicherung sollte auch Instandhaltung abdecken

Ein weiterer wichtiger, oft unbeachteter, Punkt ist der, dass die Versicherung auch die Instandhaltung des Ersatzes abdecken sollte. Das menschliche Gebiss ist gewissermaßen ein Verschleißteil.

Dieser Verschleiß betrifft auch den Zahnersatz. So muss dieser in gewissen Abständen erneuert oder ausgetauscht werden. Eine gute Police sollte diese Folgekosten unbedingt mit abfangen.

Was kostet eine Zahnersatzversicherung?

Über die Kosten einer solchen Zahnersatzversicherung lassen sich leider kaum pauschale Aussagen treffen. Schon unter vier Euro monatlich kann man sich versichern lassen.

Hierbei ist allerdings sicherlich die eine oder andere Klausel im Vertrag versteckt, welche die Zahnersatzversicherung als eher ungeeignet herausstellt. Bis auf über 20 Euro im Monat können die Kosten bei besseren Verträgen sehr schnell steigen.

Die Wartezeit der Zahnersatzversicherung

Wer schon Probleme mit den Zähnen hat, ist zu spät. Die meisten Versicherungen haben vertraglich eine Wartezeit von mindestens 6-9 Monaten, bevor frühstens Leistungen erbracht werden.

Dies ist allerdings nachvollziehbar, da sonst lediglich im Fall von Problemen Versicherungen abgeschlossen werden würden, was dem Grundgedanken einer Versicherung als „Sparbuch für Problemfälle“ nun mal widerspricht.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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