Zahnzusatzversicherung für ein strahlendes Lächeln

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In den Augen vieler Zahnärzte und Verbraucherexperten gehört die Zahnzusatzversicherung zu jenen Zusatztarifen, die sich im Alltag rechnen. Gerade im Hinblick auf Zahnersatz, professionelle Zahnreinigung, höherwertige Therapiemaßnahmen und kieferorthopädische Leistungen wird es für Kassenpatienten teuer. Zusätzliche Kostenerstattungen durch die Zahnzusatzversicherung senken je nach Tarif die Zuzahlungen als Patient teilweise deutlich.

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Festzuschuss – hier wird der Zahnarzt besonders teuer

Vorsorge und Prophylaxe rechnen sich nicht nur vor dem Hintergrund gesunder Zähne. Auch finanziell kann sich die Vorsorgeuntersuchung für den Patienten rechnen – besonders wenn er Mitglied einer Krankenkasse ist.

Durch das befundbezogene Festzuschusssystem erstattet die gesetzliche Krankenversicherung ausschließlich Leistungen, die:

  • zweckmäßig und
  • notwendig sind
  • dem anerkannten medizinischen Standard gerecht werden
  • dem Wirtschaftlichkeitsgebot folgen.

Für den Zahnersatz bedeutet dies zum Beispiel, dass jeder Diagnose (dem Befund) eine konkrete Therapiemaßnahme zugeordnet wird. Diese übernehmen die Kassen nicht voll.

Lediglich 50 Prozent der Aufwendungen werden bezuschusst, den Rest hat der Patient zu übernehmen. Ausnahme: Es wird regelmäßige Vorsorge nachgewiesen, dann steigt der Zuschuss bis maximal 65 Prozent an.

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Was leistet die Zahnzusatzversicherung

Leider ist der Zahnersatz nicht der einzige Bereich, in dem es teuer werden kann.

  • Zahnfüllungen werden nach den Grundsätzen der Regelversorgung nur im sichtbaren Bereich als Kunststofffüllung übernommen. Bei den Backenzähnen ist nach wie vor Amalgam bis auf wenige Ausnahmen Standard.

Wer als Patient damit nicht einverstanden ist und eine andere Versorgung wünscht, muss die Mehrkosten aus Eigenmitteln finanzieren.

Die Zahnzusatzversicherung setzt als Versicherung genau hier an, sie übernimmt ergänzend zu den Leistungen der Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten.

Je nach Zahnzusatzversicherung sind die Leistungen unterschiedliche hoch. Im Grundschutz liegt die Gesamterstattung meist nur einige Prozentpunkte über dem Niveau der Krankenkassen. Premiumtarife gehen deutlich weiter – hier sind Übernahmen von 90 Prozent (oder mehr drin).

Versorgunggeschätzte Kosten
Vollprothese1.200 - 1.500 Euro
Brücke (2 Zähne)1.900 - 2.700 Euro
Implantat (je Implantat)mehrere tausend Euro

Zusatzbausteine – wie sinnvoll sind Mehrleistungen?

Eigentlich könnte die Kosterstattung bei Zahnersatz und Füllungstherapie reichen. In der Versicherung für gesunde Zähne ist häufig aber mehr drin. Leistungen wie:

  • professionelle Zahnreinigung (PZR)
  • Kieferorthopädie
  • Inlays oder Kronen
  • Wurzelbehandlungen

gehören in vielen Tarifen zur Zahnzusatzversicherung dazu.

Aber: Nicht alle Bausteine sind wirklich ein Muss. Die PZR wird zwar häufig als sinnvolle Leistung seitens der Zahnärzte angesehen und auch die Kunststofffüllung im Backenzahn kostet sicher Geld.

Beide Segmente verursachen aber meist nur geringe Kosten pro Jahr und liegen selbst bei regelmäßiger Zahnreinigung meist nur im unteren dreistelligen Eurobereich. Viel wichtiger sind umfassende Leistungen bei Zahnersatz, ein Verzicht auf Wartezeiten bei Unfällen und geringe Einschränkungen der Leistungen in den ersten Versicherungsjahren.

  •  Viele Versicherer leisten nur dann, wenn auch die gesetzlichen Krankenkassen ihren Teil zur Behandlung beitragen. Im Vergleich der Versicherung sollte das Kleingedruckte dringend auf entsprechende Klauseln geprüft werden.

Zahnzusatzpolice: Versicherung für Kassenpatienten

In eine Zahnzusatzversicherung kann jeder Verbraucher eintreten. Leider sieht die Situation in der Praxis anders aus. Im Regelfall richtet sich die Versicherung an Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Andere Personen gelten in entsprechend ausgestalteten Tarifen als nicht versicherungsfähig. Meist tauchen entsprechende Klauseln bereits zu Beginn der Versicherungsbedingungen auf.

Zahnzusatzversicherungen mit Kieferorthopädie

Im Falle der möglichen Versicherungen rund um alle dentalen Zusatzleistungen existiert auch eine sogenannte Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie. Dies ist eine Versicherung, die man in den Zeiten unbedingt benötigt, wenn man sich gegen zusätzlich nötige Eingriffe im Bereich der Kieferorthopädie versichern möchte.

Dabei gibt es unterschiedlich umfassende Typen dieser Art von Versicherung - ein Vergleich ist da im Vorhinein immer sinnvoll. Sowie eine Antwort auf die Frage, was konkret dabei versichert wird. Eine genaue Analyse der Details einer Zahnzusatzversicherung ist dabei unumgänglich. Eventuell möchte man auch noch weitere Leistungen inkludieren, da sollte man wissen, was die jeweilige Versicherung konkret alles ermöglicht.

Leistungen im Bereich der Kieferorthopädie sind dabei sehr häufig von großem Interesse, weil diese bei vielen Bürgern nötig werden können. Wobei insbesondere Kinder und Jugendliche von diesen Maßnahmen profitieren bzw. eine Durchführung von kieferorthopädischen Maßnahmen angezeigt ist.

Wichtige Fragen, die man sich dabei stellen sollte:

  • Wie hoch sind die Beiträge?
  • Welche Leistungen sind enthalten?
  • Gelten die Leistungen der Zahnzusatzversicherung auch für Erwachsene?
  • Unter welchen Umständen werden die Leistungen übernommen?
  • Wie lang ist der Zeitraum des Versicherungsschutzes?

Für wen ist diese Versicherung sinnvoll?

Gerade weil Kieferorthopädieleistungen meist für Kinder und Jugendliche nötig werden, ist es hier Aufgabe der Erziehungsberechtigten, einen angemessenen Versicherungsschutz zu organisieren und sicherzustellen.

Die meisten Typen von Zahnzusatzversicherungen bieten diese Möglichkeiten problemlos an. Die zu leistenden Beiträge für die Zahnzusatzversicherung orientieren sich meist am Alter der Versicherten.

  • Ein weiteres entscheidendes Kriterium für die Qualität der Leistungen ist die Frage, wie viel Wartezeit der Versicherte für seine Behandlung akzeptieren muss. Es ist sehr ratsam, auch diesen Aspekt in seine Überlegungen vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu berücksichtigen.

Implantate in unterschiedlicher Zahl mitversichert

Gegen das Selbstbezahlen von Implantaten ist eine Zahnzusatzversicherung besonders sinnvoll, weil die Kosten hier doch enorm hoch liegen können - und stellt quasi das teuerste Element der möglichen Dienstleistungen eines Dentisten dar.

Zwar ist auch bei den meisten Zahnversicherungen eine Versorgung des Zahnersatzes enthalten. Wie so häufig unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Versicherer im Umfang der Leistungen, in der Qualität der Leistungen sowie in der Höhe der Beiteiligung an den Kosten teilweise enorm, so dass ein Vergleich immer angezeigt ist.

Zu den versicherbaren Implantaten durch eine Zahnzusatzversicherung zählen die verschiedensten Wege des Zahnersatzes, so u. a.:

  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantate

Wahlmöglichkeiten bei der Zusatzversicherung

Interessant ist, dass die meisten Versicherer bei einer Zahnzusatzversicherung samt Zahnersatz ihre Leistungen in den Grundtarifen auf drei zu ersetzende Zähne beschränken. Im Höchstfall kann man bei den meisten Versicherern wiederum dafür sorgen, dass man bis zu acht Zähne ersetzt bekommt.

Auch hier lohnt sich ein Vergleich der Kosten, damit man beim möglichst günstigsten Anbieter landet, wenn man sich zu einem Vertragsabschluss entscheidet.

Sinnvolle Investition ins eigene Erscheinungsbild

Zahnärztliche Zusatzversicherungen erfreuen sich heutzutage großer Beliebtheit. Zumal diese Investition in die eigene Ästhetik durchaus finanzierbar ist.

Und ob durch normalen Verschleiß oder durch einen Unfall: einen oder mehrere Zähne kann man immer verlieren, insbesondere da die Menschen immer älter werden.

  • Je nach gewähltem Vertragstyp werden unterschiedlich hohe Prozentsätze an den Kosten des Zahnersatzes übernommen. Was ebenfalls immer hilfreich ist dabei, die Tarife niedrig zu halten: ein gut gepflegtes Bonusheft.

Zahnzusatzversicherung für Kinder: Wann abschließen?

Bereits im Kindesalter können Zahndefekte und Fehlstellungen zu Schwierigkeiten führen. Die Behandlungen sind oft langwierig und teuer. Und auch hier gilt die Devise, dass nur jene Maßnahmen seitens der Krankenkassen übernommen werden, die zweckmäßig und notwendig sind sowie dem medizinischen Standard entsprechen. Eltern können ihrem Kind durch die Zusatztarife eine höherwertige Versorgung sichern.

Prinzipiell gilt im Hinblick auf die Zusatzversicherung fürs Kind der gleiche Grundsatz wie für Erwachsene: Je früher, desto besser. Trotzdem sollte das Ganze realistisch betrachtet werden. Kleinkinder mit Milchgebiss werden in der Regel frühestens mit 30 – 36 Monaten vorgestellt.

In den ersten drei Lebensjahren besteht für eine Zahnzusatzversicherung also keine Notwendigkeit. Und auch in den Folgejahren sieht die Situation eher entspannt aus. Solange der Zahnwechsel noch nicht stattgefunden hat, liegen Zahnersatz oder kieferorthopädische Maßnahmen noch in weiter Ferne.

Da diese beim Kind das größte Kostenrisiko enthalten, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in den ersten sechs bis sieben Lebensjahren eine Zahnzusatzpolice kaum eine Rolle spielen. Erst wenn sich das Kind dem kritischen Alter nähert, kann sich die Zahnzusatzversicherung bezahlt machen.

  • Einfach eine Zahnzusatzpolice für Kinder abzuschließen hat wenig Sinn. Wichtig ist ein genauer Vergleich der Leistungen. Bei Heranwachsenden tritt – anders als beim Erwachsenen – die Kieferorthopädie als Behandlungsgrund in Erscheinung. Dieser muss daher vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Und auch der Abschlusszeitpunkt ist wichtig. Im Regelfall übernehmen die Versicherer keine Leistungen für Erkrankungen, die vorher festgestellt wurden.

Tarife ohne Wartezeit in der Zahnzusatzversicherung

Durch die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes können Gesellschaften in die Zahnzusatzversicherung eine Wartezeit integrieren. Die Folge: Obwohl der Vertrag besteht, kann eine Leistung erst nach deren Ablauf in Anspruch genommen werden.

Auf diese Weise wird der sich unmittelbar an den Abschluss der Zahnzusatzversicherung anschließende Leistungsantrag verhindert. Aus Versichertensicht wäre ein Vertrag ohne Wartezeit wünschenswert.

Allgemein schwankt die Wartezeit zwischen einzelnen Tarifen, übersteigt aber acht Monate nicht. Einzelne Versicherer gehen einen anderen Weg – und verzichten auf die Wartezeiten. In den Tarifen ohne Wartezeit für die ersten Versicherungsjahre ist häufiger eine gestaffelte Leistungsbegrenzung anzutreffen.

Summendeckelung in Tarifen ohne Wartezeit

Seitens der Gesellschaft werden beispielsweise im ersten Jahr nur 1.500 Euro für Zahnbehandlungen übernommen, im 2. Jahr 2.500 Euro – und erst ab dem 3. Versicherungsjahr fällt die Leistungsgrenze weg.

Dabei muss die Leistungsbegrenzung nicht für alle Bereiche der Zahnmedizin gelten. In einigen Fällen wird beispielsweise für Zahnbehandlungen und Prophylaxe auf die Wartezeit tatsächlich verzichtet.

Die Karenzphase – wie die Wartezeit im Versicherungswesen gern genannt wird – findet hier nur im Fall einer Behandlung wegen fehlender Zähne, also beim Zahnersatz oder bei kieferorthopädischen Maßnahmen (KFO), Anwendung.

Sofortleistung - ist das nicht ein Widerspruch?

Sofortleistung ist ein nicht ganz präziser Begriff. Natürlich ist es nicht möglich, bei laufenden Behandlungen eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um diese Kosten übernehmen zu lassen.

Eine Ausnahme bildet die ERGO Versicherung, die eine Versicherung auch bei bereits erstelltem Behandlungsplan ermöglicht. Allerdings ist der Anteil an der Höhe der Erstattung sehr niedrig.

Mit Sofortleistung werben vielmehr diejenigen Anbieter, die Kostenübernahme ohne Wartezeiten anbieten. Diese betragen in der Regel mindestens 8 Monate.

Keine Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen bieten zum Beispiel die folgenden Versicherungsgesellschaften an:

  • Württembergische PrivatPlus
  • ERGO Direkt Zahnersatz sofort
  • ERGO Direkt ZEF
  • Neckermann ZEF

Für vorbeugende Maßnahmen, die sogenannte Individualprophylaxe, sieht es dagegen schon besser aus. Folgende Anbieter haben Tarife ohne Wartezeit und bieten Sofortleistung an:

  • DKV Optident O1D
  • CSS privat ambulant
  • CSS Premium
  • SDK ZahnPrivatTop
  • SDK ZG50+ZGB
  • SDK ZG30+ZGB

Wer sollte eine Versicherung abschließen?

Eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortleistung lohnt sich, wenn folgende Punkte zutreffen:

  • das Aussehen des Zahnersatzes ist wichtiger als der Preis dafür
  • es ist genug Einkommen da, um die Versicherungsbeiträge zu zahlen

Geringverdiener, BAFöG- oder HartzIV-Empfänger und andere Gruppen sollten keine Versicherung abschließen, da die Krankenkassen im Rahmen der Härtefallregelung die Kosten übernehmen. Für alle anderen gilt aber, dass sich eine Zahnzusatzversicherung im Fall des Falles lohnt.


Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag

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