Die Zweitwagen Versicherung - Schutz fürs Auto

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In vielen deutschen Haushalten gibt es nicht nur ein Kraftfahrzeug, sondern gleich zwei. Beide Fahrzeuge müssen nach geltendem Recht versichert sein. Ist das Erstfahrzeug versichert und in eine SF-Klasse eingeordnet, dann kann dies für die Zweitwagen Versicherung unter Umständen von Vorteil sein und dem Halter beim Geldsparen helfen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche SF-Klasse?
  2. Kosten
  3. Vergleich

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Zweitwagen Versicherung - welche SF-Klasse?

Wer einen Zweitwagen versichern möchte, zum Beispiel für den Ehepartner oder eines seiner Kinder, der erhält von seiner Kfz-Versicherung meist eine Zweitwagen Versicherung im Tarif SF-Klasse 1/2. Allerdings gibt es auch Versicherungsgesellschaften, die einen günstigeren Tarif anbieten und dem Halter so entgegenkommen.

Um einen besseren Tarif zu bekommen, müssen zwei Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Zweitfahrzeug wird auf den Namen des Erstfahrzeug-Halters angemeldet
  • Das Erstfahrzeug hat die SF-Klasse 1 oder höher
  • Manche Versicherungsgesellschaften möchten sich bei einem günstigeren Tarif für die Zweitwagen Versicherung noch zusätzlich absichern und verlangen ein Mindestalter der Personen, die das Fahrzeug nutzen werden. Meist soll das Mindestalter auf Wunsch des Versicherers zwischen 23 und 25 Jahren liegen.

In vielen Fällen bieten die Versicherungsgesellschaften dem Halter eine Zweitwagen Versicherung mit einer Einstufung in die SF-Klasse 2 oder besser an. Nicht ganz so häufig zeigen sich die Versicherer so kulant, dass sie den Zweitwagen in derselben SF-Klasse versichern, wie das Erstfahrzeug.

Eine solche Einordnung zahlt sich vor allem dann aus, wenn der Halter mit seinem Erstfahrzeug bereits in einer für ihn sehr günstigen SF-Klasse eingeordnet ist.

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Zweitwagen Versicherung - Kosten

Von niedrigeren Kosten aufgrund von Sonderkonditionen kann man nur dann profitieren, wenn man der Halter beider Fahrzeuge, also des Erst- und Zweitwagens, ist und diese auch unter seinem Namen anmeldet. Weichen die Halternamen hingegen voneinander ab, fallen die besseren Konditionen meist weg.

Eine gute Zweitwagen Versicherung ist bereits für einen mittleren zweistelligen Betrag zu haben, die konkrete Höhe der Kosten hängt aber von vielen Faktoren ab. So werden z. B. folgende Dinge bei der Berechnung berücksichtigt:

  • Fahrzeugtyp
  • Baujahr
  • Kraftstoff-Art
  • Anzahl der zukünftigen Fahrer
  • Kilometer pro Jahr
  • Voll- oder Teilkaskoversicherung
  • Höhe der Eigenbeteiligung

All diese Angaben fließen mit in die Kostenberechnung der Versicherungsgesellschaft mit ein. Die wichtigste Voraussetzung zur Senkung der Kosten durch einen gesonderten Tarif ist die SF-Klasse des Erstfahrzeugs. Je weniger Unfälle der Halter bisher mit seinem Fahrzeug hatte, desto höher steigt er in der SF-Klasse. Hat er hier eine gute Klasse erreicht, hat diese direkte Auswirkungen auf die Kosten für die Zweitwagen Versicherung.

Online-Kostenrechner für Zweitwagen Versicherung

Um die Kosten für eine solche Zweitwagen Versicherung zu berechnen, bietet es sich an, die Kostenrechner zu nutzen, die von den Versicherern auf ihren Websites zur Verfügung gestellt werden.

Man muss nur alle notwendigen Angaben in die Online-Formulare eintragen und erhält als Ergebnis die möglichen Tarife mit den dazugehörigen Kosten. Bevor man eine derartige Versicherung abschließt, sollte man auch einen Vergleich vornehmen und schauen, was andere Versicherungen an Kosten verlangen und welche Leistungen sie dafür anbieten.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung

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