Die allgemeine und die besondere Lohnsteuertabelle

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

An einer Lohnsteuertabelle kann abgelesen werden, wie hoch die Beträge sind, die ein Arbeitgeber vom Lohn eines Mitarbeiters einbehalten und an die zuständigen Finanzbehörden weiterleiten muss. Nicht jeder Arbeitnehmer zahlt gleich viel Lohnsteuer. Daher kann eine Lohnsteuertabelle nur einen groben Überblick über die zu zahlende Lohnsteuer liefern.

Da der Gesetzgeber im Jahre 2004 mit dem sogenannten Formeltarif eine neue Berechnungsgrundlage einführte, gibt es seitdem keine Lohnsteuertabellen von amtlicher Seite mehr beziehungsweise dienen sie nur noch der Ergänzung.

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Inhalt der Lohnsteuertabelle

Die Tabellen enthalten die nach Gehalts- beziehungsweise Lohnstufe aufgegliederten Beträge, welche der Arbeitgeber jeden Monat gemäß gesetzlicher Vorgaben vom Lohn oder Gehalt abziehen muss. Wer sich die genaue Lohnsteuer berechnen lassen möchte, kann in unserem Brutto Netto Rechner das monatliche Bruttogehalt eingeben und erhält eine detaillierte Übersicht über alle Abzüge vom Bruttogehalt inklusive der zu zahlenden Lohnsteuer.

In einer Lohnsteuertabelle wird die Lohnsteuer nur ungenau angezeigt. Alle Abzüge lassen sich ganz genau mit einem Brutto Netto Rechner anzeigen.
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Lohnsteuer berechnen

Es werden Angaben zu folgenden Beiträgen aufgelistet:

  • Lohnsteuer
  • Solidariätszuschlag
  • Kirchensteuer (falls notwendig)

Je höher das Gehalt oder der Lohn des jeweiligen Arbeitnehmers ist, umso höher sind natürlich die einzubehaltenden und ans Finanzamt weiterzuleitenden Beitrage. Berücksichtigung finden zudem Steuerfreibeträge für Kinder oder Sonderausgaben.
Bezüglich der Steuerklassen berücksichtigen die Lohnsteuertabelle die Klassen 1 bis 4. Für die Klassen 5 und 6 gelten besondere Vorschriften.

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Die Monats- bzw. Jahreslohnsteuertabelle

Bei der Lohnsteuertabelle wird zwischen der Monatslohnsteuertabelle und der Jahreslohnsteuertabelle unterschieden. Die einzelnen Beträge werden in den zwei Varianten monats- bzw. jahresweise aufgeschlüsselt.

Mithilfe der unterschiedlichen Lohnsteuertabellen erhält man einen detaillierten Überblick darüber, welche Abgaben man pro Monat oder im Zeitraum eines Jahres an den Staat abführen muss. Dies erhöht beispielsweise die Planbarkeit von Projekten.

Die allgemeine Lohnsteuertabelle

Unter der besonderen Lohnsteuertabelle ist die Tabelle zu verstehen, in der die Abgaben für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer zu finden sind. Diese werden anhand ihrer Lohnsteuerklasse charakterisiert und abgabetechnisch eingeordnet.

Zu den rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern gehören unter anderem:

  • sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Rentner
  • Empfänger von Sozialleistungen

Auf Basis der Steuerklasse, der Anzahl von Kindern sowie gewährten Steuerfreibeträgen werden dann die zu entrichtenden Abgaben errechnet und in der allgemeinen Lohnsteuertabelle festgehalten. Sie kann allerdings nur als Ergänzung herangezogen werden, da seit 2004 der sogenannte Formeltarif verwendet wird, der abweichende Beträge aufweisen kann.

Die Besonderheit der allgemeinen Lohnsteuertabelle besteht darin, dass bei der Berechnung bereits mit berücksichtigt wurde, dass der Arbeitnehmer Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung von der Steuer absetzen kann.

So werden beispielsweise steuerklassenabhängige Freibeträge und Pauschalen abgezogen und lediglich das "zu versteuernde Gehalt" als Basis der Lohnsteuerberechnung verwendet.

Die besondere Lohnsteuertabelle

Diese Tabelle ist vor allem für Personen zuständig, die in die Kategorie der nicht rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer fallen.

Dazu zählen nach deutschem Recht hauptsächlich:

  • Beamte
  • Berufssoldaten
  • Richter
  • Geistliche
  • Vorstandsmitglieder
  • Geschäftsführer einer GmbH
  • Personen in der Berufsausbildung
  • Personen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
  • Praktikanten
  • Rentner mit Weiterbeschäftigung
  • Arbeitnehmer mit zugesagter betrieblicher Altersversorgung

Der grundlegende Unterschied zur allgemeinen Lohnsteuertabelle sind die Berechnungsgrundlagen sowie die anders geartete Form der Beschäftigung, die sich steuerrechtlich und versicherungstechnisch auf die zu entrichtende Lohnsteuer auswirkt.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz - Einbehaltung der Lohnsteuer >>
  2. Bundesfinanzministerium: Glossar Lohnsteuer >>

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