Die Umsatzsteuer Sondervorauszahlung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Endverbraucher zahlt auf alle eingekauften Waren eine Mehrwertsteuer, aber das merkt er nicht. Der vom Händler verlangte Preis ist immer inklusive Mehrwertsteuer.

Viel interessanter und wichtiger sind die Begriffe Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer und Vorsteuer für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Denn sie müssen gegebenenfalls die Umsatzsteuer erheben, Vorsteuer einfordern und Mehrwertsteuer ausweisen.

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Die Umsatzsteuererklärung

Das deutsche Steuersystem ist generell so aufgebaut, dass jeder Steuerpflichtige, also auch umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, seine Steuern selbst erklären muss.

Die Umsatzsteuer wird im Rahmen der Umsatzsteuererklärung dem Finanzamt bekannt gegeben. Wobei diese Umsatzsteuererklärung rechtlich gesehen einer Steuerfestsetzung entspricht.

Übertragen bedeutet dies, dass der Unternehmer die Höhe seiner Umsatzsteuer selbst festsetzen muss. Das Finanzamt greift nur dann ein, wenn es die Erklärung als unrichtig empfindet.

Das bedeutet auch, dass 4 Wochen nach Abgabe einer Umsatzsteuererklärung der Unternehmer selbstständig und ohne weitere Aufforderung den erklärten Umsatzsteuerbetrag an das Finanzamt zahlen muss.

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Die Umsatzsteuervoranmeldung

Sie dient dem Finanzamt dazu, die eigentlich jährlich einzufordernde Umsatzsteuer bereits vor Ablauf des Jahres jeden Monat abzufordern. Der Unternehmer soll keinen Zinsvorteil haben.

Dazu gibt der Unternehmer die Umsatzsteuervoranmeldung bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt ab und muss anschließend die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

Diese enge Zeitspanne von 10 Tagen nach Monatsende ist für viele Unternehmen zu kurz. Diese Unternehmen können eine Dauerfristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Diese Dauerfristverlängerung bedeutet, dass der Termin für die die folgende Umsatzsteuervoranmeldung um 4 Wochen verschoben werden kann. Dies gilt dann für jedes folgende Umsatzsteuervoranmeldung. Deshalb ist die Beantragung der Dauerfristverlängerung nur einmal notwendig.

Die Umsatzsteuer Sondervorauszahlung

Wer als Unternehmen eine Dauerfristverlängerung beantragt hat, muss anschließend eine Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer leisten.

Das bedeutet, dass bis zum 10. Februar eines jeden Jahres 1/11 der im Vorjahr gezahlten Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss.

Dadurch wird erreicht, dass durch die Dauerfristverlängerung zwar eine Verlängerung der Abgabefrist für die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt, jedoch keine finanzielle Streckung der abzuführenden vorausgezahlten Umsatzsteuer.

Das Finanzamt ist somit auf der sicheren Seite. Selbstverständlich wird bei der jährlichen Umsatzsteuererklärung die Sondervorauszahlung steuermindernd berücksichtigt.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz »

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