Kleinunternehmer – die Tücke der Umsatzsteuergrenze

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Mehr als 300.000 Menschen machen sich hauptberuflich Selbstständig. Mehr als eine halbe Million Deutsche geht einen anderen Weg – sie werden nur im Nebenerwerb Unternehmer.

In vielen Fällen handelt es sich dabei um sogenannte Kleinunternehmen. Die Abgrenzung erfolgt anhand der Umsatzsteuergrenze. Wie sehen die Regelungen im Detail aus?

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Umsatzsteuergrenze – die fiktive Umsatzsteuer

Mit der Schaffung der Kleinunternehmerregel wollte der Gesetzgeber vordergründig eine Vereinfachung im Steuerrecht erreichen. Schließlich ist die Steuer in den Augen der meisten Selbständigen eher eine lästige Pflicht.

Dazu gehören nicht nur Jahresabschluss und Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuererklärung. Bereits die Voranmeldungen zur Umsatzsteuer rauben Zeit und Kraft.

Durch die Umsatzsteuergrenze und die damit in Verbindung stehende Kleinunternehmerregel können Selbständige mit niedrigem Jahresumsatz den Aufwand verkürzen.

Lag der Jahresumsatz im vergangenen Steuerjahr nicht über 17.500 Euro, entfällt die Pflicht zum Ausweis und Abführen der Umsatzsteuer.

Dies befreit auch von der Abgabe der entsprechenden Erklärungen für die Steuer. Darüber hinaus zieht die Kleinunternehmerregel einen weiteren Punkt nach sich: Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Brutto- und Nettorechnungsbetrag sind also identisch.

Regelmäßig wird in Quellen auf die Hinzurechnung einer fiktiven Umsatzsteuer Bezug genommen. Nach Ansicht diverser Steuerfachleute ist dies im Hinblick auf die Umsatzsteuergrenze nicht zu berücksichtigen.

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Steuer für Selbständige – weitere Tipps

Hinsichtlich der Umsatzsteuergrenze und der Kleinunternehmerregel ist ein weiterer Sachverhalt zu bedenken – die Unternehmensentwicklung im folgenden Jahr.

Wer mit seinem Unternehmen richtig durchstarten will, fällt aus der Regel heraus, wenn das Start-up einen Umsatz von 50.000 Euro oder mehr voraussichtlich erzielt.

Daher ist die Entwicklung des Unternehmens regelmäßig zu prüfen, um Erträge entsprechend steuern zu können. Sofern ein Kleinunternehmer dennoch Umsatzsteuer ausweist, muss diese auch an das Finanzamt abgeführt werden. Das Problem: Kleinunternehmer dürfen Umsatzsteuer aus Einnahmen und Ausgaben selbst nicht miteinander verrechen – es entsteht ein realer Verlust.

Wann lohnen sich Umsatzsteuergrenze und Kleinunternehmerregel aus Sicht des Selbständigen? Überall dort, wo Kunden selbst nicht zum Ausweis und der Verrechnung der Umsatzsteuer berechtigt sind, zahlt sich dieser Weg aus – er verschafft dem Unternehmen einen Vorteil.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz (UStG) § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer »

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