Prüfung Umsatzsteuer ID: Deutsche Gründlichkeit in der EU

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Deutschen sind für Ihre Gründlichkeit, aber auch Bürokratie, weltbekannt. Die Europäische Union hat die Prinzipien deutscher Exaktheit in weiten Teilen übernommen.

In Deutschland wird alles und jedes geregelt.

Was nicht erlaubt ist, ist verboten. Diese Grundsätze hat die EU ebenfalls übernommen und weiterentwickelt. Zum Beispiel beim Themenbereich Umsatzsteuer.

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Jedes Unternehmen erhält auf Antrag eine Umsatzsteuer ID

Die europäische Umsatzsteuer ID wurde geschaffen. Jeder Betrieb erhält auf Antrag von seinem Heimatfinanzamt eine solche Nummer. Sie ist notwendig, wenn das Unternehmen in Europa Handel treiben möchte. Im Inland ist sie entbehrlich.

Diese europaweit einheitliche Regelung hat unter anderem den Zweck, dass jedes Unternehmen anhand der Umsatzsteuer ID zweifelsfrei identifiziert werden kann. Diese Identifizierungsmöglichkeit dient unter anderem der Sicherheit, dass das Unternehmen wirklich im entsprechenden EU Land seinen Sitz hat.

Praktisch bedeutet das, dass der Unternehmer damit gegenüber seinem Kunden nachweist, dass er die Unternehmereigenschaft besitzt. Nur durch diesen Nachweis ist es im gegenseitigen Handel möglich, eine Lieferung oder Leistung, nach Vorliegen der weiteren Voraussetzungen, steuerfrei zu behandeln.

Der Nachweis der Unternehmereigenschaft mittels der Umsatzsteuer ID ermöglicht es, den Leistungsempfänger zur Zahlung der Steuern aus einer Leistung zu verpflichten.

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Warum muss eine Prüfung der Umsatzsteuer ID erfolgen?

Weshalb muss die Umsatzsteuer ID geprüft werden? Die Antwort liegt auf der Hand: weil es immer schwarze Schafe gibt.

Mit erfundenen oder abgeschriebenen Umsatzsteuer ID anderer Unternehmen erschleichen sich manche Betriebe den steuerlichen Vorteil, ohne im Heimatland Steuern zu zahlen.

Wenn der Unternehmer in Deutschland, der mit einem solchen Unternehmen Geschäfte machen möchte, auf eine Prüfung der Umsatzsteuer ID verzichtet, muss er im Falle des Falles selbst die Steuern zahlen.

Die Steuern, die eigentlich hätte der Lieferant zahlen müssen. Um dies zu vermeiden, bietet sich die Prüfung der Umsatzsteuer an. Dabei gibt es die Möglichkeit einer einfachen und einer qualifizierten Prüfung.

Welche Prüfung ist wichtig?

Vor einer qualifizierten Prüfung ist die einfache Prüfung zwingend erforderlich. Diese einfache Prüfung ergibt als Ergebnis die Mitteilung, ob die betreffende Umsatzsteuer ID zum Zeitpunkt der Anfrage im betreffenden EU Staat gültig ist.

Wem diese Auskunft nicht genügt, kann eine qualifizierte Prüfung beantragen, die kostenpflichtig ist. Diese ergibt als Ergebnis, ob die dem anfragenden Unternehmer bekannten Daten wie Firmennamen, die Rechtsform und Adresse mit der Unternehmerdatei des EU-Landes übereinstimmen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuer-Übersicht »
  2. Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz »

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