Formal ist die Gewinn und Verlustrechnung ein Teil des Jahresabschlusses und der Rechnungslegung für ein Unternehmen. Inhaltlich stellt die GUV die Erträge und Aufwendungen in einem definierten Zeitraum gegenüber, sie zeigt damit den unternehmerischen Erfolg für diese Periode auf. Dieser kann sich positiv oder negativ, als Gewinn oder Verlust darstellen.
Inhaltsverzeichnis:
Grundsätzliches zur Gewinn und Verlustrechnung
Zum Ende eines jeden Geschäftsjahres hat jeder Kaufmann nach § 242 HGB Erträge und Aufwendungen als GUV gegenüber zu stellen. Dabei unterliegt die Gewinn und Verlustrechnung als Teil des Jahresabschlusses der Pflicht zur Offenlegung.
Befreit von dieser Pflicht sind Personengesellschaften und Einzelkaufleute, die ihrer Bilanz als Anlage Erläuterungen zur Ertragslage beifügen.
Der formale Aufbau der Gewinn und Verlustrechnung folgt Vorschriften im Handelsgesetzbuch, steuerlichen Vorschriften und wird auch von internationalen Standards zur Rechnungslegung wie den IFRS (International Financial Reporting Standards) und den US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles) für deren Anwendungsbereich verbindlich geregelt.
Dies unterstreicht die Bedeutung der GUV als eines der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Bewertungsinstrumente überhaupt.
Man kann sich bei der Aufstellung der GUV für die Konten- oder Staffelform entscheiden, wobei diese Entscheidung für lange Zeit bindend ist, denn eine Änderung muss später im Anhang zum Jahresabschluss begründet werden.
Die Kontenform saldiert den Gewinn und Verlust, während die Staffelform in einer bestimmten Reihenfolge eine Fortschreibung vornimmt.
Im Allgemeinen gilt das sogenannte Bruttoprinzip, nach dem die Erträge und Aufwendungen in der Gewinn und Verlustrechnung einzeln aufgeführt werden müssen und nicht etwa vorher schon saldiert werden dürfen.
Kleine und mittelgroße Unternehmen dürfen das Nettoprinzip anwenden, wenn sie detailliert einen Kontenplan führen, der Rückschlüsse auf die vorgenommenen Saldierungen zulässt.
Man unterscheidet das Umsatzkosten- und das Gesamtkostenverfahren für die Berechnung in der Gewinn und Verlustrechnung.
Bei dem Gesamtkostenverfahren stützt sich die Berechnung im Wesentlichen auf die Daten der Finanzbuchhaltung, während das Umsatzkostenverfahrens auch Daten des internen
Rechnungswesens wie etwa eine ausführliche Kostenstellenrechnung heranzieht.
Die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben arbeiten mit Erfolgsspaltungen. So definiert das Handelsgesetzbuch ein 'Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit', dem ein 'außerordentliches Ergebnis' gegenübersteht.
Manche Unternehmensformen sind auch dazu verpflichtet, mit der Gewinn und Verlustrechnung Angaben zur Gewinnverwendung zu machen.
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Die Gewinn und Verlustrechnung im Jahresabschluss
Für den Jahresabschluss wird ein Gewinn und Verlust Konto eingerichtet, auf das die Salden eines jeden einzelnen Ertrags- und Aufwandskontos umgebucht werden.
Entspricht der Saldo des GUV-Kontos bei einer Verprobung mit entsprechenden Rechenschemata der verschiedenen gesetzlichen Vorgaben dem dort erzielten Ergebnis, wird das Konto über das übergeordnete Bilanzkonto Eigenkapital abgeschlossen.
Dementsprechend erhöht der Gewinn das Eigenkapital, während der Verlust es mindert. Bei der Gewinn und Verlustrechnung außen vor bleiben Einnahmen und Entnahmen von Shareholdern, da sie keine Erfolgsfaktoren der unternehmerischen Tätigkeit darstellen.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuer-Übersicht »
- Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz »
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