In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt Freiberg sowohl für die Stadt Freiberg als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 09544-09638 wohnen, werden ebenfalls in dieser Behörde beraten. Die Hauptaufgaben des Finanzamtes bestehen insbesodere in der Steuerverwaltung.
Als örtliche Finanzbehörde überwacht das Finanzamt nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest. Unter anderem ist das Finanzamt Freiberg zuständig für die Einkommensteuer, die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. Zusätzlich werden auf Anfrage seitens der Sachbearbeiter Fragen der Bürger beantwortet und Informationen weitergegeben.
Weitere Aufgaben der Finanzbehörde sind:
- die Führung der Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger
- die Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- die Bereitstellung von Pressemitteilungen und Informationsmaterialien
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Freiberg als Dienstherr die Finanzverwaltung Sachsen vor.
Das Finanzamt in Freiberg: Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag und Mittwoch | 8.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 17.00 Uhr |
Freitag | 8.00 - 12.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Freiberg (Nr. 3220)
Brückenstr. 1
09599 Freiberg
Telefon: 03731 379-0
Telefax: 03731 379-9881
E-Mail: poststelle@fa-freiberg.smf.sachsen.de
Internet: www.finanzamt.sachsen.de/freiberg
Bankverbindung des Finanzamtes Freiberg
BBK CHEMNITZ
BIC: MARKDEF1870
IBAN: DE61 8700 0000 0087 0015 07
Finanzamt Freiberg: Die Steuernummer und die Steuer-ID
In Deutschland gilt allgemein, dass Personen sowohl eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) als auch eine Steuernummer haben. Wie kommt es zu dieser „Dopplung“? Wo liegt der Unterschied zwischen beiden Kennnummern? Früher gab es lediglich die Steuernummer. Diese bekommt jeder Bürger nach wie vor erst mit Abgabe seiner ersten Steuererklärung vom Finanzamt zugewiesen, um eindeutig identifiziert werden zu können.
2007 wurde im Rahmen einiger gesetzlicher Modifizierungen ergänzend die sogenannte Steuer-ID auf den Markt gebracht. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Aus- und Weiterbildung im Finanzamt Freiberg
Das Wissen um die verschiedenen Fachbereiche im Finanzamt Freiberg und die Ausbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten ist eine der Voraussetzungen, um hier eine Karriere anzustreben. Parallel zu Finanzwirten und Diplom-Finanzwirten bietet das Finanzamt Juristen, Fachinformatikern und Verwaltungswirten Einstiegsmöglichkeiten.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Freiberg
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Säumnisrecht | Wer nicht unnötig Geld in die Hand nehmen will, sollte die vom Finanzamt festgelegten Fristen einhalten. Andernfalls droht ein Verspätungs- oder Säumniszuschlag, also eine Strafzahlung. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zwar müssen unstrittige Steuerzahlungen beglichen werden, aber unter Umständen ist das Finanzamt dazu verpflichtet, den Widerspruch gegen einen Steuerbescheid zu akzeptieren. Dies gilt für den Fall, in dem ein steuerpflichtiger Bürger vor einem der höchsten Gerichte einen Rechtsstreit austrägt. Solange dieser nicht endgültig geklärt ist, muss das Finanzamt das Verfahren ruhen lassen. |
Informationspflicht | Das Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen. |
Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Stundungspflicht | Es besteht auch die Möglichkeit einer Stundung der Steuerzahlung beim Finanzamt. Dafür muss der Steuerpflichtige jedoch frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. |
Aufbewahrungspflicht | Sämtliche jemals eingereichte Daten und Dokumente werden beim Finanzamt als Steuerakten verwahrt. Darin Einsicht nehmen darf der Bürger nur im Rahmen eines Prozesses. |
Die Entscheidung vom Finanzamt anfechten - geht das?
Steuerbescheide zu erlassen ist eine von vielen Aufgaben, die in den Zuständigkeitsbrereich eines Finanzamts fallen. Die Bürger haben aber das Recht, Einspruch gegen einen solchen Steuerbescheid einzulegen.
Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab. Hat der Widerspruch keinen Erfolg, bleibt unter Umständen nur eine Klage vor dem zuständigen Finanzgericht.
Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In den meisten Fällen werden die Geprüften kurz zuvor benachrichtigt. Wer seine Buchführungsunterlagen ordentlich führt und sich ausreichend vorbereitet, hat in der Regel nichts zu befürchten.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Freiberg (Stand: 2023) →
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