Das Finanzamt Simmern-Zell ist zuständig für die Bewohner der Stadt und deren Anliegen. Bürger, die in Stadtteilen mit Postleitzahlen zwischen 56251-56867 wohnen, können sich mit ihren Anliegen ebenfalls an dieses Amt wenden. Die Hauptaufgaben des Finanzamtes bestehen insbesodere in der Steuerverwaltung. Als örtliche Finanzbehörde überwacht das Finanzamt nicht nur die Zuflüsse der Steuern, sondern setzt diese zudem fest.
Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Simmern-Zell auch zuständig für die Umsatzsteuer und die Körperschaftsteuer. Die zugewiesenen Sachbearbeiter sind immer bereit Infos zu steuerlichen Fragestellungen für die Stadtbewohner zu vermitteln.
In den Aufgabenbereich des Finanzamts Simmern-Zell fällt zudem:
- Steuerrückzahlungen auszahlen
- Pressemitteilungen und Informationsmaterialien bereitstellen
- Steuererklärungen bearbeiten
- Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
- Umsatzsteuervoranmeldungen bearbeiten
Da es sich bei den Finanzämtern allgemein um Landesbehörden handelt, steht dem Finanzamt Simmern-Zell als Dienstherr die Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz vor.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Simmern-Zell
Öffnungszeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
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Montag | 8.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag, Mittwoch, Freitag | nach vorheriger telefonischer Vereinbarung |
Adresse
Finanzamt Simmern-Zell
Schloßstr. 42
56856 Zell
Telefon: 06761/855-0
Telefax: 06761/855-32053
E-Mail: Poststelle@fa-si.fin-rlp.de
Internet: finanzamt-simmern-zell.fin-rlp.de/startseite
Bankverbindung des Finanzamtes Simmern-Zell
Bundesbank Koblenz
IBAN: DE04 5700 0000 0057 0015 17
BIC: MARKDEF1570
Steuer-Identifikationsnummer und Steuernummer beim Finanzamt Simmern-Zell
Warum hat jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID), aber nicht zwangsläufig auch eine Steuernummer und wo liegt der Unterschied zwischen ihnen? Die Steuernummer gab es zuerst. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.
Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.
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Im Finanzamt in Simmern-Zell Karriere machen
Wer eine Ausbildung beim Finanzamt anstrebt wird aber nicht nur mit diesem Thema in Berührung kommen, denn es gibt noch viele weitere interessante Themenbereiche. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.
Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Simmern-Zell
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
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Prüfungsrecht | Mitarbeiter des Finanzamts sind berechtigt, die Prüfung von Steuerunterlagen nicht nur in ihren Büroräumen am Schreibtisch durchzuführen, sondern zu Freischaffenden oder Betrieben zu fahren und deren Unterlagen direkt vor Ort zu überprüfen. |
Informationspflicht | Das Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen. |
Anforderungsrecht | Eine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden. |
Aufbewahrungspflicht | Jedes Finanzamt ist verpflichtet, alle eingereichten Dokumente und Daten in Form von Steuerakten zu archivieren. Im Falle eines Steuerprozess darf der betroffene Bürger Einsicht in seine Akte nehmen. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Zudem hat man als Steuerpflichtiger das Recht, Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einzulegen, wenn vor einem der höchsten Gerichte in Deutschland ein Prozess anhängig ist, der den eigenen Fall betrifft. Das Finanzamt ist dann dazu verpflichtet, das Verfahren solange ruhen zu lassen bis der Sachverhalt endgültig geklärt wurde. Dies betrifft allerding nicht die Zahlung von unstrittigen Steuern. |
Nachprüfungsrecht | Eine spätere Nachprüfung von in der Steuererklärung gemachten Angaben ist den Finanzämtern rechtlich vorbehalten. |
Kann man sich gegen die Entscheidungen vom Finanzamt wehren?
Finanzämter erlassen wie allgemein bekannt von Gesetzes wegen Steuerbescheide. Jeder Steuerpflichtige kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen einlegen.
Je nach Amt kann die Frist vier bis acht Wochen dauern.
Gegen eine Steuerprüfung können aber weder Privatpersonen noch Unternehmen etwas tun. Diese kann jeden treffen und in den meisten Fällen entscheidet der Zufall, wer geprüft wird.
In aller Regel werden Steuerprüfungen aber im Voraus angekündigt. Zudem hat man hier oft die Wahl, wo die Prüfung - etwa in den Räumlichkeiten des Steuerberaters - durchgeführt wird.
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Simmern-Zell (Stand: 2023) →
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