Ein Ausbilderschein ist der schriftliche Nachweis darüber, dass eine Person die Eignungsanforderungen erfüllt, um als Ausbilder tätig zu sein und die für den jeweiligen Ausbildungsberuf notwendigen Lehrinhalte in einer Ausbildungsstätte zu lehren.
Inhaltsverzeichnis:
Der Schein besagt, dass der Inhaber dies vollumfänglich sowie in unmittelbarer und verantwortlicher Weise tun darf. Rechtsgrundlage ist § 98, Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Voraussetzungen für einen Ausbilderschein
Grundsätzlich ist es jedem, der in einem bestimmten Beruf eine Ausbildung gemacht oder über lange Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf gesammelt hat, theoretisch gestattet, das angeeignete Wissen als Ausbilder an andere weiterzugeben.
Dennoch darf in Deutschland nicht jeder Auszubildende unterweisen und sie mit den nötigen Fertigkeiten vertraut machen.
Hier ist zwischen der Ausbildungsbefähigung (sie wird mit der erfolgreichen AdA-Prüfung erlangt) und der Ausbildungsberechtigung (wird nur an Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium erteilt) zu unterscheiden.
Wer als Ausbilder arbeiten möchte, der muss vor allem in zwei Bereichen als befähigt angesehen werden. Um den Ausbilderschein zu erhalten müssen folgende Eignungen nachweislich vorliegen:
- fachliche Eignung (z. B. ausreichende Berufserfahrung in der eigenen Branche, Hochschulstudium, Aneignung von Qualifikationen durch Fortbildungen oder Workshops)
- persönliche Eignung (es liegen Ausschlusskriterien vor, etwa Haftstrafe von über 2 Jahren, Verurteilung aufgrund des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz)
Es gibt zwar im Berufsbildungsgesetz keine speziellen Eigenschaften, die dazu befähigen, als Ausbilder zu arbeiten, allerdings wurden als Ausgleich die genannten Ausschlusskriterien benannt.
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Welche Kosten fallen für den Ausbilderschein an?
Die Höhe der Kosten, die dem zukünftigen Ausbilder durch den Ausbilderschein entstehen, hängen hauptsächlich von der Institution ab, mit deren Hilfe die Vorbereitung absolviert werden soll. Im Normalfall belaufen sich die Kosten auf 500 bis 800 Euro.
Darin enthalten sind dann die Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie die Kosten bei der IHK oder HWK. Im Vorfeld der nötigen Prüfungen können weit höhere Kosten anfallen, die durch Qualifizierungsmaßnahmen entstehen. Diese können durchaus mehrere tausend Euro betragen und werden vom Staat durch Fördermaßnahmen bezuschusst.
Die zuständige IHK oder HWK legt die Gebühren gemäß einer Gebührenordnung fest. Die Gebühren für Theorie- und Praxisprüfung liegen zwischen 90 und 300 Euro.
Unter Umständen gewährt der Staat Fördergelder, damit man die Kosten für die zusätzliche Qualifizierung und den Ausbilderschein nicht vollkommen alleine tragen muss. Folgende Zuschüsse werden von staatlicher Seite gewährt:
- Bildungsprämie
- Weiterbildungsstipendium
- Förderungen durch die einzelnen Bundesländer
Wer also einen Ausbilderschein machen möchte und sich dafür zusätzliche Fähigkeiten aneignet, der soll nach dem Willen des Gesetzgebers Unterstützung erhalten.
Die Dauer des Ausbilderscheins
Wer eine Ausbildung der Ausbilder (auch kurz als AdA bezeichnet) absolvieren und die Ausbildungsbefähigung erlangen möchte, der kann den Ausbilderschein über verschiedene Institutionen erwerben.
Die Dauer der dafür notwendigen Fortbildungen kann zwischen einem Monat und sechs Monaten betragen. Um den Berechtigungsschein zu bekommen, ist in der Regel eine Ausbildereignungsprüfung vor der IHK nötig.
Um sich auf die Prüfung gemäß AEVO vorzubereiten, empfehlen Experten eine Lehrgangsdauer, die nicht nach Tagen oder Wochen berechnet ist, sondern nach Unterrichtsstunden. Hier werden insgesamt 115 Stunden genannt, in denen das notwendige Wissen vermittelt wird.
- Wer sich nach einem Vorbereitungskurs für diese AEVO-Prüfung umschaut, sollte die Institution nicht in erster Linie nach der möglichst geringen Stundenzahl auswählen. Hier besteht die Gefahr, dass wichtige Lehrinhalte wegfallen, die später für die Abschlussprüfung relevant sind. Um eine möglichst optimale Prüfungsvorbereitung zu durchlaufen, ist es daher sinnvoll, etwas mehr Zeit in die Vorbereitung zu investieren.
Die Ausbilderschein Prüfung
Um wirklich als Ausbilder tätig sein zu können, bedarf es einer AdA-Prüfung, einer Prüfung der arbeits- und berufspädagogischen Eignung gemäß AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung) und der fachlichen wie persönlichen Eignung. Die für die Zulassung als Ausbilder zuständigen Genehmigungsbehörden sind die jeweils zuständige IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer).
Wer eine Tätigkeit als Ausbilder anstrebt, kann sich bei seiner zuständigen IHK oder HWK über die Voraussetzungen, Prüfungsmodalitäten und Kosten informieren.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 98 »
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