Das Gehalt als Keramiker

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Keramiker ist ein selten gewordener Beruf, der jedoch im Vergleich zu anderen kreativ-handwerklichen Berufen vielversprechende Gehaltsaussichten mit sich bringt.

Brutto Gehalt als Keramiker

Beruf Keramiker/ Keramikerin
Monatliches Brutto 2.582,91€
Monatliches Netto 1.805,97€
Jährliches Brutto 30.994,86€
Jährliches Netto 17.222,12€
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1

Monatliches Netto 1.893,64€
Jährliches Netto 17.380,71€

Monatliches Netto 2.054,80€
Jährliches Netto 18.455,41€

Monatliches Netto 1.893,64€
Jährliches Netto 17.380,71€

Monatliches Netto 1.649,20€
Jährliches Netto 16.691,39€

Monatliches Netto 1.607,20€
Jährliches Netto 16.643,91€

Das durchschnittliche Bruttogehalt als Keramiker beträgt im Monat 2.582,91€ und im Jahr 30.994,86€. Das entspricht einem Stundenlohn von 15,69€.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Der Beruf Keramiker
  2. Gehalt während und nach der Ausbildung
  3. Weiterbildungsmöglichkeiten für Keramiker
  4. Verdienen Sie als Keramiker genug?

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Der Beruf Keramiker

Der Beruf Keramiker ist in letzter Zeit immer seltener geworden. Filigrane Tonarbeiten gehören für diese Berufsgruppe zum Tagesprogramm.

Keramiker arbeiten vor allem an der Drehscheibe und stellen dort Gebrauchskeramik, Zierkeramik und Baukeramik her. Auch der Entwurf und Verkauf von Keramik gehört zu den Aufgaben.

Wer als Keramiker tätig werden möchte, sollte motorisches Feingefühl, handwerkliches Geschick und eine ordentliche Portion Geduld mitbringen. Außerdem benötigen Keramiker einen sicheren Blick für Proportionen und Formen sowie ein gutes Augenmaß.

Das Gehalt als Keramiker während und nach der Ausbildung

Wer in Deutschland in diesem Beruf tätig werden möchte, kann in der Industrie eine staatliche Ausbildung absolvieren. Diese dauert drei Jahre und endet mit der Gesellenprüfung.

Das Berufsbild Keramiker ist eher traditionell, daher ergreifen ihn immer weniger junge Menschen. Wer dennoch in diesem spannenden und interessanten Beruf arbeiten möchte, kann sich durchschnittlich auf ein folgendes Gehalt während der Ausbildung freuen:

  • 1. Ausbildungsjahr: 600 €
  • 2. Ausbildungsjahr: 650 €
  • 3. Ausbildungsjahr: 750 €

Nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung können sich Keramiker auf ein Einstiegsgehalt von circa 2.000 brutto monatlich einstellen. Mit mehreren Jahren Berufserfahrung sind durchschnittlich Gehälter in Höhe von 2.300 bis 2.500 Euro brutto monatlich üblich.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Weiterbildungsmöglichkeiten für Keramiker

Als Aufstiegsmöglichkeit ist eine dreijährige Meisterausbildung mit anschließender Prüfung möglich. Die Voraussetzung dazu sind mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.

Wer sich zu einer Weiterbildung zum Keramikermeister entscheidet, kann nach der erfolgreichen Beendigung und Übernahme einer entsprechenden Tätigkeit mit einem Gehalt von im Schnitt 3.500 bis 4.100 Euro brutto monatlich rechnen.

Keramiker, die sich selbstständig machen möchten, können eine Weiterbildung zum Techniker für Keramiktechnik absolvieren. Wer nach der Weiterbildung zum Techniker in einem Angestelltenverhältnis bleibt, kann bis zu 3.800 Euro brutto verdienen.

Bei einer Selbstständigkeit richtet sich das Gehalt stark nach der Auftragslage und den hergestellten Produkten.

Verdienen Sie als Keramiker genug?

Erhalten Sie das bestmögliche Gehalt für Ihren Job oder könnten Sie mehr verdienen. Mit dem Gehaltspotenzial-Rechner von Stepstone finden Sie es heraus!
btn-pfeil

Jetzt mehr erfahren!

Anonymen Gehaltsvergleich durchführen
Aktuellen Job

Zukünftigen Job

Anderen Job

Ausbildung / Studium

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesagentur für Arbeit: Keramiker/in

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Gehalt